Genealogie der Herren und Grafen von Velbrüggen/32

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Genealogie der Herren und Grafen von Velbrüggen
Inhalt

Genealogie_velbrueggen.djvu # 19

GenWiki E-Book
<<<Vorherige Seite
[30]
Nächste Seite>>>
[34]
Genealogie_velbrueggen.djvu # 19
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



Seite 32

mit Druda von Goch Wittwe des Heinrich Kost verheirathet: welche 1383 ihren Gatten testamentarisch zu ihrem Erben einsetzt. Es findet sich nicht, dass Reynart nochmal geheirathet habe; nach dem 11. November 1409 wird seiner nicht mehr gedacht. Sein Bruder Jacob von Goer Scheffen zu Neuss, der mit einer Tochter des Berkinus oder Bernikinus Tant zu Neuss verheirathet war, hat einen Sohn Reynart von Goer, der wie es scheint unverehelicht geblieben. »Testamentum Reneri de Goer Junioris. 2. mensis Septembris 1409.«. Wogegen sein Vater erst 1426 seinen letzten Willen aufgesetzt und 1427 in St. Clara zu Neuss einen Altar St. Catharinae fundirt hat. Den Gebrüdern Reynart und Jacob von Goer gehört nun das Haus zum Falckenstein. Wie sie aber in den Besitz desselben gekommen, darüber schweigt das Inventarium. Die Mutter derselben, Nesa Vormans (1), ist im J. 1355 mit Rutger von Uckelchen oder Uckligen (2) zur zweiten Ehe geschritten, und hat mit demselben einen Sohn, Rutger Ucklichen genannt Vorman, gezeugt. Letzterer heirathet dann Johanna Tochter des Heinrich Moenich genannt zum Falckenstein, welche in erster Ehe, seit 1375 mit Friederich Koning, Sohn des Johan und der Sophia von der Smitten, verheirathet gewesen. Im J. 1385 übergibt Johanna Moenich ihrem zweiten Gatten, Rutger Uckelchen, durch eine Donatio inter vivos das Haus zum Falckenstein und den Ham-Hof zu erblichem Besitze. Dieser Rutger (3) mag nun wohl beide Güter den Gebrüdern von Goer übertragen haben.

Heinrich Flecke von Nesselrode, Diederich Flecke von der


(1) Johannes Borneman und Irmdrud Eheleute wohnhaft zu Lupstorp (Leubsdorf bei Linz) verpflichten sich 1354, der Frau Nesa Vormans jährlichs eine Ohm Frentzen-Wein aus ihrem Weingewachs zu liefern. — Ritter Diederich von Monement, Cunigunt von Limberg seine Gattin, und Wicker ihr Sohn, verkaufen im J. 1382 der Nesa Vormans eine Rente von 25 Malter Korn und 25 Malter Hafer aus dem Hofe zu Guderath.
(2) Derselbe ist ein Sohn des Rutger von Huchelgen, welcher 1336 seinen Hof Huchelken verpachtet hat.
(3) Derselbe hat in seinem Rutgeri Vormans Testamento de 1425 über Vormans-Güter verfügt: womit späterhin Symon von Aldenbrüggen nicht einverstanden sein wollte. Erst im J. 1468 sind Clara und ihr Sohn Ludolph in dieser Beziehung zufrieden gestellt worden.

Seite 33

Baelen, und Herman von Düssel haben im J. 1408 wegen Hamhof und Haus zum Falckenstein mit den Gebrüdern Reynart und Jacob von Goer sich verglichen, und auf beide Güter verzichtet. — Wie mögen wohl jene drei Herren nach Neuss kommen, oder woher konnten sie auf beide Güter Ansprüche erheben? Was den Diederich Flecke betrifft, so besagt das Inventarium, dass er Haus und Hof am Viehmarkte binnen Neuss besessen, und auch ausserhalb der Stadt begütert gewesen. Im J. 1375 hat er dem Reynart von Goer verschiedene Ländereien verkauft. Auffallend ist es, dass Heinrich Flecke nicht als Ritter bezeichnet ist, da doch der Notarius sonst jenen alten Herren, wie es sich ziemt und gebührt, ihr Recht widerfahren lässt. Am Ende wäre es wohl möglich, dass unter Heinrich nicht der Sohn des Ritters Johan von Nesselrode, sondern ein ganz anderer Herr zu verstehen sei. In dem Inventarium finde ich 1348 und in folgenden Jahren Albert Sobbe von Nesselrode, und Johan Sobbe von Nesselrode, Vater und Sohn. Auch sie besassen ein Haus am Markte zu Neuss, und Ländereien vor der Stadt. Der Sohn kommt zuletzt 1379 vor: wo er dem Reynart von Goer eine Rente von drei Malter Roggen und sechs Morgen Land vor der Niederportzen, verkauft. Fragt man: woher schreiben sich die beiden Herren denn von Nesselrode? so bin ich der Meinung, dass sie nichts mehr und nichts weniger waren als Pächter zu Nesselrode. Dabei muss man jedoch zugestehen, dass sie mit den Herren von Nesselrode noch etwas verwandt waren. Albert descendirt ohne Zweifel von jenem Albert Sobbe, dessen Bruder Heinrich Flecke heisst. Heft XI. p. 62. So wird nun der obige Heinrich Flecke von Nesselrode ein jüngerer Sohn des Albert gewesen sein. Diese Vermuthung gewinnt an Wahrscheinlichkeit durch folgende Stelle im Inventarium: »Ein besiegelter Breiff, darin Albertus Sobbe de Nesselraedt zwischen seinen Kindern Johannen N. N. seine Güttere austeilt. Datiret anno 1371 feria tertia post Letare«. Nach Johan wird zunächst ein Name gestanden haben, der dem Notarius nicht unleserlich, sondern absonderlich schien, nämlich Heinrich Flecke. Er hielt es für besser, einen freien Raum zu lassen mit einem N N darin. — Indem ich nun noch als Vermuthung hinstelle, dass Albert Sobbe mit einer Tochter des Heinrich Moenich verheirathet gewesen, überlasse ich es Andern zu erforschen, ob Diederich und Herman etwa seine Schwiegersöhne sind.