Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/051

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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In den Stammheimer Ducati-Acten liest man folgende Stelle: „Darauf tritt endlich der von Schencks Erbe, Marquis von Hocnsbroich, als einer aus den sieben Schläfern auf, begehrend die vom Hochstcden erhobene Ducati retradirf. Arnold von Schenck hat, nachdem er zu Rom für losledig erklärt worden, am 5. December 1694 eine Gräfin von Hocnsbroich geheirathet, welcher er vor seinem im J. 1709 erfolgten Tode sein ganzes Vermögen vermacht. Seine Gemahlin, die 1736 gestorben, hat ihren Neffen Franz Arnold Adrian Marquis von Hocnsbroich zum Erben eingesetzt. Von diesem wird nun der Prozess mit allem Nachdruck fortgesetzt. Auch hat er ein Promemoria von 139 Folio-Seiten elaboriren lassen, aus welchem ich die oben mitgetheilte Stelle entnommen.

Nach Absterben des Grafen von Hochstcden betrachtet sich Freiherr Theodor von Fürstenberg als rechtmässigen Erben des von Philip Carl von Hochstcden gestifteten Fideicommisses. Unter den zu Stammheim befindlichen Papieren des Herrn von Fürstenberg fand ich ein ziemlich starkes Paket, enthaltend Correspondenz und Verhandlungen mit dem Marquis Clemens Wenccslaus von Hocnsbroich. Bei Oeffnung desselben sah ich, dass es sich um die Ducati handle. Die Sache interessirte mich damals nicht sonderlich, und ist mir der Inhalt jener Briefschaften im Einzelnen nicht bekannt. Wenn dieselben etwa besagen, dass Herr von Fürstenberg dem Marquis die Ducati Komani di Camera, die niemals erhoben worden, „retradirf habe, dann hat er doppeltes Malheur gehabt. Denn in der Fideicommiss-Angelegenheit ist am 19. May 1808 von dem Cassations-Hof zu Paris ein Urtheil gesprochen worden, welches die Gräflichen Töchter und Erben von Hochsteden in den Stand setzte, in die Fideicommiss-Güter sich theilen zn können.

Hiernach haben die Erben von Hochsteden an das hundertjährige Capital von 3143 Rthlr nebst Zinsen gedacht. Ucber diesen Prozess liegen mir keine Acten vor, sondern nur ein


Gebrauch gemacht worden. Auf einer gleichzeitig verfassten Copie findet sich folgende Bemerkung: „Gegenwertiger Brieff ist den 9. Martii 1739 aus Hochstedischen Kisten im hiesigen Nonnen-Kloster pro habenda informati-one aussgenohmen worden. Linnich ut supra. Herll*. Herr Herll Kellner zu Linnich wird den Brief bald wieder in die Kiste reponirt haben.