Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/144
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| Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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altnordischer Weise auf Abenteuer ausziehend und unter wechselnden Schicksalen ein unstätes Leben führend, in seinen Landen gern die Gleichgesinnten gewähren ließ und feindselig dem Christenthum gegenübertrat. Ebenso Erich von Schweden, der 14 Jahre hindurch, wie berichtet wird, Dänemark inne hatte, während Svend vertrieben war. Das Christenthum aber hatte hier noch viel zu schwache Wurzeln, um sich halten zu können. Die Bemühungen des Erzbischofs, Svend von den Verfolgungen der Christen abzumahnen, waren vergeblich. Was bisher in Dänemark gepflanzt war, fand seinen Untergang. Ja eine Seeräuberflotte drang von Norden her in den erzbischöflichen Sprengel selbst ein, und schreckliche Verheerungen bezeichneten die Spur der Askomannen, so nannte man diese Freibeuter. Eine Schaar zog die Elbe hinauf, eine andere die Weser. Sie wurden freilich abgeschlagen, aber die Einfälle wiederholten sich. Libentius ließ die Kirchenschätze nach dem Stift Bücken landeinwärts bringen. Es war dies die Zeit um das Jahr 1000 nach Christi Geburt. Der Bischof Eggehard von Schleswig war damals aus seinem Sitze vertrieben und hielt sich bei dem Bischof
indem man daraus die sogenannten Haraldinischen Gesetze hat herleiten wollen. (Ueber diese vgl. z. B. Falck in seiner Ausgabe von Heimreichs Nordfr. Chronik im Anhang zum 7. Capitel, S. 94—118. Dahlmann a. a. O. S. 144. 145.) Man hat nach dieser Stelle sich gedrungen gefühlt, Haralds Ende vor dem des Erzbischofs zu setzen, da zuerst von dem des Königs die Rede ist. Freilich sagt Adam deutlich genug, in den letzten Tagen des Adeldag habe Svend sich gegen seinen Vater empört, schreitet dann in der Erzählung bis zu Haralds Ende fort, berichtet, er habe 50 Jahr regiert, sei am Feste Allerheiligen gestorben (das Jahr aber nennt er nicht) und schließt: Memoria ejus apud nos et uxoris ejus Gunhild perpetua manebit. Darauf folgt: Haec in diebus Adaldagi Pontificis facta comperimus, cum tamen non omnes ejus virtutes explorare potuimus. Er solle Kranke geheilt haben, bei seinem Grabe wären Wunder geschehen, gewiß aber sei, er habe Gesetze und Rechte gegeben tam nostro populo, quam Transalbianis et Fresonum genti, die noch in Geltung ständen. Inzwischen (interea), fährt er fort, starb als Greis Adeldag 988, 28. April. Man hat nun angenommen, das Interea mache einen Abschnitt, und bis dahin sei von Harald die Rede. Es will nur als ganz einfach erscheinen, daß, was von Harald berichtet werden sollte, mit manebit abschließt, dagegen alles, was nach Haec folgt (wo auch richtig die Capitelabtheilung gesetzt ist) auf den Erzbischof zu beziehen sei.