Natürliches Kind

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Als natürliches Kind (auch Bastard) wird in alten Dokumenten oft ein uneheliches Kind bezeichnet.

Rechtlich waren natürliche Kinder gegenüber den ehelichen Kindern meist schlechter gestellt. Dennoch genossen besonders adlige Bastarde meist eine gute finanzielle Absicherung durch ihren Erzeuger bzw. dessen Familie.