Jura stolae

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Jura stolae = Stolgebühren, Pfarrgebühren, Rechte oder Gerechtsame des Pfarrers. Ein Beispiel für das Auftreten dieses Begriffes aus einem Kirchenbuch von 1758: '...sind zu Allstedt getrauet, die jura stolae aber allhier [anderer Ort] abgetragen.' - Die Stolgebühr wird auch als taxa stolae bezeichnet.

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