Arrondissementsunterpräfekt-Attribution

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Ernennung

Die Unterpräfecte, deren es bis jetzt noch nur drey in den Arrondissements -Hauptorten giebt, werden ebenfalls vom Kayser ernannt , und vom Präfect verpflichtet.

Aufgaben

Ihre Geschäfte bestehen zum Theil in densel¬ben Gegenständen, wie die der Präfecten, jedoch haben sie nicht in allen Sachen ohne Genehmi¬gung des Präfecten Entscheidungen zu ertheilen, sie sind die eigentliche Mittelbehörde zwischen dem Präfect und den Mairen, an sie gehen alle Berichte der Mairen und Gesuche der Bezirks - Bewohner, sie bereiten solche durch ihr Gutachten und Berichterstattungen zur Entscheidung des Präfecten vor. Militair-Conseriptions-Angelegenheiten, Begutachtung der Steuer- Reclamationen, Abnahme der Gemeinde - Rechnungen, Verfertigung des Bürger-Registers, und Ertheilung der Bürgerkarten gehören zu ihrem besondern Geschäftskreise.