Brücken- und Wegebau (Lippedepartement)

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Verwaltungsaufteilung

Zufolge der Decrete vom 7. Fructidor Jahrs XII und 14. November 1810 ist das französische Kaiserreich in mehrere Divisionen des Brücken - und Wegebaues abgetheilt , eine Division begreift mehrere Departements in sich , wovon in jedem ein Ober-Ingenieur angestellt ist , der die nö¬thige Anzahl Ingenieurs, Controlleurs und Geo¬graphen unter sich hat.

Aufgaben

Die Hauptverrichtungen dieses Verwaltungs¬zweiges bestehen in Anfertigung der Pläne, Ko¬sten-Anschläge etc., aller im Departement vor¬zunehmenden öffentlichen Arbeiten, die den Staat und das Departement betreffen, der Ober - Inge¬nieur und unter ihm die andern Beamten haben die Aufsicht, und leiten die Arbeiten.

Deiche, Flußufer, Binnenschiffahrt

Bey Arbeiten der Gemeinden steht dieser Venvaltung die Oberaufsicht zu, und sie werden, sobald sie mit Gemeinde -Kosten verbunden sind, nicht anders als auf das Gutachten des Ober -In¬genieurs gebilliget. Diese Verwaltung hat gleich¬falls die Leitung bey den Arbeiten der innern Schiffahrt, und den Ausbesserungen der Deiche und Stromufer.

Wassermühle, Städtebau, Heerstraßen

Es wird keine Erlaubnifs zur Anlage einer Wassermühle , oder Bau in einer Stadt oder an den grossen Heerstrassen gegeben , als nachdem der Ober-Ingenieur vorher mit seinem Gutachten darüber gehört ist.

Quelle

  • Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden).