Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/095
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In den übrigen Marschgebieten war nur ein gewisses Mindestmaß von Landbesitz, einerlei, ob es einen Bestandteil einer Hufe gebildet hatte oder nicht. Zum Hausmannsstand erforderlich^.
§ 2. Die Köter.
Den Meier- oder Ackerleuten zunächst stand die Bauernklasse der Köter, die in allen Gebieten Niedersachsens vorkam. Im 18. Jahrhundert bildeten die Köter neben den Meiern den wichtigsten Bestandteil der bäuerlichen Bevölkerung, ja ihre Zahl übertraf in den meisten Provinzen des Kurstaates und der beiden selbständigen Fürstentümer die der Ackerleute bei weitem. Allerdings hatten diese trotz ihres häufigen numerischen Zurücktretens die große Masse des im Besitz des Bauernstandes befindlichen Landes inne^.
In Göttingen-Grubenhagm, wo es begrifflich überhaupt nur Kötereien gab, war selbstverständlich die Zahl der mit Ackerhufen verbundenen Kothäuser viel kleiner als die Menge derjenigen Kötereien, denen solche fehlten ^. Aber auch in Hildesheim, Braunschweig-Wolfenbüttel und Kalenberg bildeten die Köter die zahlreichste Nauern-klasse».
Erst in Hoya-Dievholz, Lüneburg und auf der bremen-verdenfchen Geest wurde ihre Zahl geringer und blieben sie an Bedeutung weit hinter der ersten Hufeklasse zurück ^. Nur im Osten Lüneburgs ver-schwanden sie fast vollständig gegenüber den Ackerhöfen
^. In den bremischen Marschen scheint ihre Zahl zwar nicht unbedeutend gewesen zu sein". Aber sie bildeten, da ihr Grundbesitz nur ein verschwindend kleiner war, einen völlig untergeordneten Teil der bäuerlichen Bevölkerung n.
! Vgl. Stüve, Landgemeinden, S. 10, Note 1. — Annalen der Churlande «Kraut und Iakobi), Bd. V, S. 693 und VI, S. 603. — Altes und Neues aus den Herzogtümern Nremen-Verden, 1772, Nd II, S. 347—348.
2 Vgl. Zur Statistik ,c., Heft II, Abt. 1, S. 25 ff. bis 49. — Stüue, Landgemeinden, S. 12 ff. bis 23. — Akten der vormaligen Domänenkammer. VW. 76, 6eiw!Älia XVIII. Dienstsachen, <ü«nv. VI (1753—54) und VIII und IX (1754-63).
° Vgl. Zur Statistik a. a. O. — Stüve, a. a. O. — Annalen der Churlande, Nd. IV (1790), S. 798. — Altes und Neues aus den Herzogtümern Bremen und Beiden, Nd. II, S. 347, 348, Vd. V, S. 253—255. — Vgl. auch die Nauerwillküren des Osterstades, S. 94, Anm. 5.