Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 104

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland

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Anlage VI.

Über den Ursprung der Großgrundherrschaft

(Exkurs).

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§ 1. Die herrschende Ansicht.

Ehe wir unsere Ansicht über die Entstehung der im 11, und 12. Jahrhundert in Niedersachsen und Westfalen allgemein herrschenden Villikationsverfassung aussprechen, müssen wir uns kurz von der heute herrschenden Anschauung über die Bildung und Ausbreitung der Villikationen Rechenschaft ablegen.

Diese herrschende Ansicht ist von Waitz, Inama-Sternegg, Lamprecht u. a. auf Grund nichtsächsischer Quellen begründet worden.1 Die Ursache, weshalb diese Forscher sich ihre Ansicht über Entstehung der Villikationen aus fränkischen, bairischen und alemannischen Urkunden bildeten, ist einleuchtend. Sie setzten auf Grund der nichtsächsischen Überlieferung die Entstehung und Ausbildung der Villikationsverfassung in eine Zeit, aus der sächsische Urkunden gar nicht oder nur in sehr geringer Zahl überliefert sind.1

Trotzdem, daß so die herrschende Meinung nicht aus sächsischen Quellen geschöpft ist, können wir sie bei einer Untersuchung über Entstehung der Villikationen in Sachsen nicht einfach ignorieren. Denn man hat aus den ältesten sächsischen Überlieferungen eine ähnliche ursprüngliche Verfassung und dieselbe spätere Entwicklung der Villikationen wie im Westen zu erkennen geglaubt. Daher übertrug man stillschweigend die im einzelnen aus den Quellen des Westens gebildete Anschauung auch


' Vgl. Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte. Bd.I S.93-137, 170-219; Bd.II S.212-262, 305-344; IV S.274-305; V S.185-442. -v. Inama-Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgeschichte, Bd.I passim. — Lamprecht in dem Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd.II, Artikel Bauer und Bauerngut. — v. Inama-Sternegg, Die Ausbildung der großen Grundherrschaften in Deutschland während der Karolingerzeit (Schmoller, Staats- und sozialwissenschaftliche Forschungen Bd.I 1).