Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 96
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Immobilien
Güter:
Haus und Hof nebst Zubehör . . . 920 Thaler,
Der Dannenbusch 200
2 Teiche 30
Wiesenwachs 90
Immenzäune und Garten 50
Länderei 775
{Summa} 2065 Thaler.
Grundherrliche Berechtigungen:
3 Koten zu Bollersen, jede 2 Tage Dienst pro Woche à l ggr., thut 12 Thlr. macht kapitalisiert . . . 240 Thaler
1 halber Zehnte bringt 50 Thlr 1000
{Summa} 1240 Thaler.
Nach einer Aufnahme de 1661 hat die Länderei 155 hpt Einfall. Ein Stück von 1 hpt Einfall allhier, auf 6 Jahre vermietet, giebt 6 F, also für 6 jährige Miete für die ganze Ländelei 38 Thlr. 24^?, also im Jahre 6 Thlr. 14½ F.
dd. 1684, Hier wird noch eine Braugerechtigkeit im Werte von 1300 Thlr. aufgeführt. Ferner waren damals an Vieh auf dem Hof: 4 Ochsen, 7 Melkkühe, 2 alte Kühe, 7 Stück Jungvieh, 1 Weißwallach, 8 Schweine (davon 6 alte), 22 Zuchtschafe, 10 Lämmer, 23 Hühner, 6 Gänse.
Amt Bergen. Regiminalia II. Hoheitssachen. C. Landesherrliche Lehnssachen. Akta, betr. die Ausmittelung des Mittelertrages der in der vormaligen Amtsvogtei Hermannsburg belegenen Staffhorstschen Lehngüter und Allode. 1815 ff.
Bei dem Stechinellischen, jetzt Staffhorstschen Gut Hermannsburg waren nach dem Lehnbriefe de 30. September 1761 an Länderei 110 Morgen in 221 Stück. Ferner 9 Wiesen, Größe nicht angegeben.
Pertinenzien:
Die Fischerei auf der Ötze.
1 Kotstedte zu Hermannsburg.
1 Hof zu Wesen.
Der große Hof zu Oldendorf.
1 Hof zu Oldendorf.
1 Hof zu Oldendorf.
Der Haseldirk bei der Scharenbecksmühle.
1 Kote zu Oldenbeitzen.
1 Kote zu Holze.
Darnhof zu Hermannsburg.