Geistlicher Schild/01

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Geistlicher Schild
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... allzeit bey sich zu tragen. Darin sehr kräftige Segen und Gebet, so theils von Gott offenbaret von der Kirchen und H.H. Vättern .... / und von Urbano VIII. Röm. Pabst approbiret worden.

Zum Trost aller Christgläubigen, sonderlich deren, so zu Wasser oder Land reisen, damit sie durch Kraft, dieses bey sich tragenden Schilds, vor vielen Gefahren erhalten werden.

Cum Licentia Ord. Cent. Trev. ibidem An. 1647. impressum


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