Brauer (Berufsbezeichnung)
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Vorlage:Begriffserklärungshinweis
Berufsbezeichnung
Ein Brauer ist eine Person die das Bierbrauen versteht und ausübt. In einigen Städten war es ein Bürger, der das Recht hatte, Bier für den Verkauf zu brauen.
Schopenbrauer : Brauknechte ohne festes Lohnverhältnis; Lohnbraumeister
Brenner: gemeint i.d.R. Branntweinbrenner. In einem größeren Brauhaus wurde zumeist Bier und Branntwein hergestellt.
Weitere Bezeichnungen:
- Braumeister
- Brauherr (Besitzer eines Hauses, auf welchem die Braugerechtigkeit haftet bzw. an andern Orten Bezeichnung für den Brauer selbst)
- Brauerbe
- Biereige (Erfurt)
- Brauverwandter
- Fermentator
- Biermacher
ähnliche Schreibweisen:
- Bräuer [1]
- Breuer
Lateinisierte Berufsbezeichnungen sind:
- ↑ 1,0 1,1 vgl. Artikel BRAUER. In: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. 16 Bde. [in 32 Teilbänden]. Leipzig: S. Hirzel 1854-1960. -- Quellenverzeichnis 1971, Band 2, Spalten 323 - 326.