Bezirkshauptmannschaft

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Der Begriff

Einzelne Definitionen

Österreich-Ungarn

Die Bezirkshauptmannschaft[1] wurde 1850 in Österreich-Ungarn in allen Kronländern als gemischtes Bezirksamt (Verwaltung und Justiz) eingerichtet. 1868 wurden die Justizaufgaben abgetrennt, wodurch die Bezirkshauptmannschaft nur noch eine allgemeine Verwaltungsbehörde erster Instanz war.[2]

Der politische Bezirk repräsentiert das Gebiet, dass von der Bezirkshauptmannschaft verwaltet wird.

Republik Österreich

Am 1.1.1939 wurde die Bezirkshauptmannschaft per Verordnung in Landkreis bzw. Stadtkreis umbenannt[3].

Am 1.5.1945 wurde die Verordnung abgeschafft und die Bezirkshauptmannschaft wieder hergestellt.[4].

Königkreich Sachsen

<fehlt>

GOV-Objekttyp

146 - Bezirkshauptmannschaft - {deu=Bezirkshauptmannschaft, cze=Okresni Hejtmanstvi}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Im GOV wird nur der Zeitraum betrachtet, in dem die Bezirkshauptmannschaft als territorialer Bezirk von Bedeutung war. Diese Definition wird hier nachgereicht.

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Bezirkshauptmannschaft,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Die Bezirkshauptmannschaft - Element der österreichischen Verwaltungsorganisation..., Diplomarbeit, Thomas Lechleitner, Landeck, http://www.tirol.gv.at/bezirke/landeck/bh-diplom/ (13.2.2009)
  2. Haberkern/Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker, VI. Aufl. 1980
  3. Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938, Reichsgesetzblatt 1938 I. S. 1675, http://www.verfassungen.de/de/de33-45/neuaufbau34-v3.htm (14.2.2009)
  4. Verfassungsgesetz vom 1. Mai 1945 über das neuerliche Wirksamwerden des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929, Artikel 3, http://www.verfassungen.de/at/vgesetz45-1.htm (14.2.2009)