Meistbeerbter

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Meistbeerbter (Ez.) = am meisten begütert

Meistbeerbte (f., Mz.) = diejenigen, welche im Verhältnis zu den übrigen Beteiligten mehr besitzten und dadurch besondere Vorrechte und Pflichten hatten.

Beispiel: Vollbauern gegenüber Halbbauern oder Köttern im Geltungsbereich

Beispiel: Markberechtigte gegenüber nicht in der Mark berechtigten Nachbarn