Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/08/VI

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Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/08
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Oesterreich-08.djvu # 5

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Das Gemeindelexikon gibt außerdem für jede Katastralgemeinde auf ganze Hektare abgerundet deren Gesamtareal nach dem Stande von Ende Dezember 1900 und weiterhin nach dem Stande von Ende 1896, als dem Jahre der letzten Grundsteuerkatasterrevision, das Flächenmaß der wichtigsten steuerpflichtigen Kulturgattungen teils in ganzen Zahlen, teils - namentlich bei den nur spärlich vertretenen Gattungen, wie Gärten und Weingärten - mit zwei Dezimalzahlen, also in Aren, an.

Die restlichen Spalten der rechten Seite enthalten teils für die politische, teils für die Katastralgemeinde die Anzahl der großgrundbesitzungen (das heißt ein Grundbesitz, für den in der Katastralgemeinde eine Grundsteuerleistung von wenigstens 200 K vorgeschrieben ist), der Fabriken und der wichtigsten häuslichen Nutztiere, wobei noch zu bemerken ist, daß bei Gemeinden mir einer Garnison die etwa vorhandenen militärischen Pferde besonders hervorgehoben werden.

In diesem Hauptteil des Werkes sind die Namen der Bezirke, Gemeinden und Ortschaften je nach der Umgangssprache der Bevölkerung meist einsprachig, teils in der deutschen, teils in der italienischen Bezeichnung eingetragen. Nur für einige Bezirke und Gemeinden Deutschtirols im Etsch- und unteren Eisacktale, sowie für die überwiegend deutschen Gemeinden Wälschtirols ist der deutschen Bezeichnung die italienische, soweit letztere amtlich beglaubigt ist, hinzugefügt; desgleichen folgt im ladinischen Sprachgebiet nach der amtlichen deutschen Namensform die volkstümliche romanische Bezeichnung, beziehungsweise Schreibweise. Umgekehrt erscheint dem Namen italienischer Bezirke und Gemeinden die veraltete oder nur mehr im Volksmunde gebräuchlichen deutschen Bezeichnung in eckiger Klammer [....] nachgestellt.

In dem "Appendix" werden die Wechselbeziehungen zwischen den ortsgemeinden einerseits, den Schul- und Matrikensprengeln und den Sanitätsdistrikten, beziehungsweise den Sanitätsgemeinen andererseits dargestellt.

Die vorliegenden Daten beziehen sich fast ausschließlich auf den Stand am Schlusse des Jahres 1900, da in erster Linie die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900 darzustellen waren. Abgesehn von der bereits oben erwähnten Abweichung von diesem Grundsatze hinsichtlich der Darstellung der Kulturgattungen bei den Katastralgemeinden wurde aber im Gegensatzte hiezu beim Nachweis der Institutionen, namentlich rücksichtlich der Verkehrsanstalten - so findet man z. B. bereits die Stationen und Haltestellen der erst im Herbst laufenden Jahres eröffneten Rittnerbahn samt Seehöhe derselben verzeichnet - und der Volksschulen soweit als möglich der neueste Stand berücksichtigt.

Die seit Ende 1900 in der administrativen und gerichtlichen Einteilung des Landes, dann in der Nomenklatur der Bezirke, Gemeinden und Ortschaften, endlich im topographischen Charakter der Ortschaften eingetretenen Änderungen wurden in einem Nachtrage nach dem alphabetischen Register zur Darstellung gebracht, so daß das Gemeindelexikon auch in dieser Hinsicht über den neuesten Stand der Verhältnisse informiert.

Sämtliche Angaben des Lexikons sind authentischen amtlichen Quellen entnommen und können um so mehr als durchaus verläßlich angesehen werden, als das Material vor der Drucklegung von sachkundiger Seite, durch den Topographen der k. k. Statistischen Zentralkommission Professor Franz Rausch, sorgfältigst überprüft und verarbeitet wurde.

In der Absicht, den Umfang des lexikons möglichst zu reduzieren, wurde vielfach an Stelle der Worts konventionelle Zeichen gesetzt; die meisten derselben sind dem Zeichenschatze der generalstabskarte entlehnt, die übrigen entsprechen den in analogen Sammelwerken üblichne Zeichen. Eine vollständige Übersicht und Erklärung dieser zeichen wird auf Seite X geboten.