Kondominium
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
"Condominium" (lat.)
Bedeutung: Gemeinsames Eigentumsrecht, welches Mehreren in einer Sache zusteht.
"Condominus" (lat.) = Miteigentümer
Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005