Kondominium

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"Condominium" (lat.)

Bedeutung: Gemeinsames Eigentumsrecht, welches Mehreren in einer Sache zusteht.

"Condominus" (lat.) = Miteigentümer

Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005