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49. Das dritte churmutige Gutt heißet Brochhaußen und ist Zieliß daselbst Lehenmann. Und hatt dieß Gutt auch verschiedene Außspließlinge, geben zusammen jahrlichs an Pfennigsgeldt 7 Raderschilling, an Huner 7 Stuck, an Habern 5 Malter 3 Firtel. 50. Das vierte churmutige Gutt heißet Maubiß. Daselbst ist Hermann Maubiß zum Lehenmann angeordnet, hatt einen Außspließling. Dies Gutt gibt an Pfennigsgeldt 4 Raderschilling 4 Raderheller, an Huner 4 Stück, an Habern 2 Malter. 51. Das funffte churmutige Gutt heißet zu Schnittert. Daselbst ist Johann zu Schnittert Lehenmann, hatt auch einige Außspließlinge, gibt jahrlichs an Pfennigsgeldt 3 ½ Raderschilling, an Habern 3 Malter 12 Firtel. 52. Das sechste churmutige Gutt heißet Stengelsdorff. Daselbst ist Johann Keyßer Lehenmann und gibt dieß Gutt jahrlichs an Pfennigsgeldt 3 ½ Raderschilling, an Huner 1 Stuck, an Habern 1 Malter. 53. Das siebende churmutige Gutt heißet Kamphaußen, liegt im Ambt Mettmann. Daselbst ist izo Frantz Zensiß Lehenmann, gibt jährlichs an Pfennigsgeldt 3 ½ Raderschilling. 54. Das achte churmutige Gutt heißet Ellscheidt, Balthasars Gutt. Liegt auch im Ambt Mettmann, womit izo Peter daselbst belehnet und gibt jahrlichs an Pfennigsgeldt 3 ½ Raderschilling. 55. Das neunte churmutige Gutt heißet Caspars Gutt zu Ellscheidt. Liegt auch im Ambt Mettmann. Damit ist Arnt daselbst belehnet, gibt jährlichs an Pfennigsgeldt ad 3 ½ Raderschilling.
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