Syndic
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Berufsbezeichnung (französisch)
- Bedeutung
- Syndicus, Anwalt, Rechtsberater einer Gemeinde[1]
- Der Syndicus, ... derjenige, welcher einer ganzen Gemeine, oder einer ansehnlichen Gesellschaft Rath ertheilet, und sie in gerichtlichen Sachen vertritt; ...[2]
- siehe auch Vorlage:Wikipedia
- Quelle(n)