Einheitsgemeinde

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Version vom 8. Januar 2011, 19:10 Uhr von PLingnau (Diskussion • Beiträge) (Stadt (Einheitsgemeinde))
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Vorlage:Begriffserklärungshinweis


Der Begriff

Einheitsgemeinde ist die Bezeichnung für alle kreisangehörigen Gemeinden, die nicht Mitglied einer Verwaltungsgemeinschaft, Samtgemeinde oder Verbandsgemeinde sind. Sie erledigen alle kommunalen Aufgaben in eigener Zuständigkeit. [1]

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

140 - Einheitsgemeinde - {deu=Einheitsgemeinde}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Einheitsgemeinde,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Gemeinde (Deutschland). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.