Werden (Essen)/Zufallsfunde
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- 26. April 1768, Stück 17, S. 203: "Wir Burgermeister und Rath der Stadt Werden an der Ruhr fügen euch Tuchmacher Henrich Christoph Welcker hiemit zu wissen: Demnach eures Vaters Bruders Sohn Johann Diederich Welcker allhier ohnlängst Tdes verlicenun unterm 10. Febr. a. c. aufgerichteten Testament euch und euren Bruder zu Neuwied, Wilhelm Welcker, zu Universal=erben eingesetzet, letzerer aber bey uns unterm 24. M. c. vorgestellt, wie ihr euch im Jahr 1740 von hier nach Schweden gewendet, und beynahe 30 Jahr abwesend gewesen, mithin man nicht wissen könne, ob ihr lebendig oder tod seyd, fort gebetenm ihm als nächsten Verwandten und muthmaßlichen Erben die Administration eures Erbtheils gegen rechtliche Caution zu übergeben, und euch dazu öffentlich veradladen zu lassen; Als citiren, laden und heischen wir euch Henrich Christoph Welcker hiemit von Magistrats und Rechts wegen, dass ihr euch zu Antretung eurer hieselbst vacant liegenden Erbportion innerhalb 9 Monathe, deren wir euch 3 vor den ersten, 3 vor den anderen und 3 vor den letzten und endlichen Termin anberahmen & adjudicationis nach Rechten erkannt und verfahren werde; worauf ihr euch zu richten. Sign Werden den 26. Mart. 1768" [1]