Notar

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Der Notar (lat. notarius = Geschwindschreiber) ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern bestellt.[1]

Notare in Preußen (1750-1850)

Literatur

  • Andreas Wolfgang Wiedemann: Preußische Justizreformen und die Entwicklung zum Anwaltsnotariat in Altpreußen (1700-1849) (= Schriften der deutschen notarrechtlichen Vereinigung 17). Otto Schmidt, Köln 2003. XXXIX, 369 S. (Rezension)

Weblinks


  1. § 1 Bundesnotarordnung

fr:Archives notariales