Bennemann (Haltern-Overrath)-Hofsprache 1710

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Overrather Häuser und Höfe nach Hauskataster , Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Anlage von Biografien zu bilden.

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Historische Einordnung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Hofsprache 1710[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer:

Identität[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Ad 1. Articulum antwortete Bennemann zu Westrúp: Heiße Johan, seine Fraw Maria.

Eigenhörigkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 2: Sagte hofhörig zu sein.

Erbgewinn[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 3: Hette vor 17 Jahren gewúnnen, wie hoch wißete aigentlich nicht, auch das Versterb seiner sehl. Frawe ad 17 Rt veraccordirt und darab an noch etwa schuldig wehr.

Abstammung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 4: Seine Fraw sehl. wehre ufm Erbe gebohren.

Eigenhörige Geschwister[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 5: Selbige hette gehabt 2 Schwestern, einen Bruder

Kinder[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 6: Hette mit der sellg. Frawen geziehlet sieben Kinder: Gertrudt ad 16 Jahren

  • Anna Maria
  • Anna Maria 14 Jahre alt,
  • Catharina 12 Jahre,
  • Henrich Zehen Jahre,
  • Margaretha 8 Jahre,
  • Bernd ad Jahre 6 und
  • und Johan Henrich ad 4 Jahre alt, alle äigen.

Länderei[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 7: Hette ahn Saetlandt 3 ½ Moltgesey Landes Notandum: Daß die Lippe ein Kampf ad 1 Moltgesey weggespühlet und anderseits zu einer Wische ahngeländet. Dan hette einiges Landt zu Uphaußen, wißete aber äigentlich nicht wohe gelegen und wieviel, bekäme davon jährlich die dritte Garbe. Referierte sich aufs Lagerbuch.

Weydelandt[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Frage 8: Hette einen Kampf ad 1 Moltgesey, baldt zur Einsaet, baldt zur Weyde gebraucht.

Wiesengrundt[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

1 ¼ Fuhder Hewgewachs.

Mastholz[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Wehr kein Mastholtz vorhanden.

Gartenlandt[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Ahn Gartenland 1 ½ Scheffel Roggensaeth.

Ländereinutzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 9: Habe alles selbsten, außerhalb das Land zu Uphaußen, wovon die 3.Garbe hette.

Gebäude der Hofstätte[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 10: Ein Hauß, Backhauß, Schoppe, Schaefstall im einen zimblichen Standt. Keine Einwöhner.

Einkünfte[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 11: Hette nichts einzukommen.

Markengerechtigkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 12: Wehre in der Westruper Marcken mitt allem Viehe und Plaggenmatt, in der Uphuser Marcken Plaggenmatt und wan Mast vorhanden gleich anderen berechtiget.

Pacht[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 13: Ahn die Renthmeisterei 15 Scheffel Roggen, 7 Scheffel Habern, 3 ½ Rt Dienstgeld.

Schatzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 14: Gebe 2 Rt in Schatzung 1 ¼ Rt.

Onera[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 15: Dem Pastoren zu Haltern 1 Scheffel, dem Cüstern ¼ Scheffel Roggen.

Schulden[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 16: Ahn Buren Brox wehre er schuldig 60 Rt, worauf jrdoch etwas bezahlt.

Pertinentien/Zuschläge[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 17: Hette keine Zuschläge gemacht noch Pertinentien ahngewunnen.

Mark: Nachpflanzungen[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 18: Sagte, hette sein Contingent gepflantzet

Holzhau[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 19: Hette kein Holtz gehawen, maeßen auch wenig vorhanden.

Quelle[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557