Fimpeler (Haltern-Overrath)-Hofsprache 1710

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Overrather Häuser und Höfe nach Hauskataster , Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Anlage von Biografien zu bilden.

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Historische Einordnung[Bearbeiten]

Hofsprache 1710[Bearbeiten]

  • Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer:

Identität[Bearbeiten]

Ad 1. Articulum antwortete Fimpeler zu Westrúp: Heiße Johan, seine Fraw Margaretha.

Eigenhörigkeit[Bearbeiten]

Frage 2: Dem Landesherrn äigen zu sein.

Erbgewinn[Bearbeiten]

Frage 3: Hette vor 24 Jahren gewúnnen, das Gewin auf20 Rt veraccordirt und zahlt. Versterb cessat, weilen wüest gelegen, als darauf gekommen.

Abstammung[Bearbeiten]

Frage 4: Seine Fraw wehre vom Erbe gebohren.

Eigenhörige Geschwister[Bearbeiten]

Frage 5: Sie hette nuhr eine Schwester

  • Catharina gnant, so freygekauft und ahn Stüer verheyrahtet.

Kinder[Bearbeiten]

Frage 6: Er hette 3 Kinder im Leben:

  • Henrich ad 14 Jahre alt,
  • Herman ad 7 Jahre,
  • Anna Margaretha 9 Jahre, alle äigen.

Länderei[Bearbeiten]

Frage 7: Er hette 3 Moldt schlecht sändig Saetlandt.

Weydelandt[Bearbeiten]

  • Frage 8: Hette 2 Kämpe, der eine ad 6 Scheffel Landes, der andere ad 1 Moldtgesey, von 4 Jahren zu 4 Jahren drischet.

Wiesengrundt[Bearbeiten]

Kein Wischengrundt.

Mastholz[Bearbeiten]

  • Kein Mastholtz.

Gartenlandt[Bearbeiten]

Ahn Garten 1 Scheffel Roggensaeth.

Ländereinutzung[Bearbeiten]

Frage 9: Hette alles selbsten, unter.

Gebäude der Hofstätte[Bearbeiten]

Frage 10: Ein zimblich Wohnhauß, Schaefstall, Backhauß und keine Einwöhner.

Einkünfte[Bearbeiten]

Frage 11: Hette keine Einzukombsten.

Markengerechtigkeit[Bearbeiten]

Frage 12: Wehre in der Westruper Marcken mitt allem Viehe und Plaggenmatt berechtiget.

Pacht[Bearbeiten]

Frage 13: Ahn die Renthmeisterey 3 ½ Scheffel Roggen, 3 ½ Scheffel Habern, 3 ½ Rt Dienstgeld.

Schatzung[Bearbeiten]

Frage 14: Gebe 1 Rt in monattlicher Schatzung.

Onera[Bearbeiten]

Frage 15: Dem Pastori zu Haltern 1 Scheffel Gerste, dem Cüster ¼ Roggen.

Schulden[Bearbeiten]

Frage 16: Wehre zwarn das Erbe mitt Schulden beschwert, eß wehre aber Ihme ohne unbewilligte Schulden eingethan.

Pertinentien/Zuschläge[Bearbeiten]

Frage 17: Hette nichts ahnerwúnnen.

Mark: Nachpflanzungen[Bearbeiten]

Frage 18: Hette zwarn gepflantzet, wollen aber im Sande nicht alle wachsen.

Holzhau[Bearbeiten]

Frage 19: Sagte, hette kein Holtz gehawen.

Quelle[Bearbeiten]

  • Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557