GOV-Daten Deutsche Demokratische Republik

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Organisation[Bearbeiten]

Bis zur Verwaltungsreform 1952[Bearbeiten]

Bis zur Verwaltungsreform 1952 bestanden die Länder Brandenburg, Mecklenburg(-Vorpommern), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit individuellen Verwaltungsstrukturen fort.

Nach der Verwaltungsreform 1952[Bearbeiten]

Gemeinden werden zu Kreisen (Gemäß GASO<ref group="RQ" name="RQ1">Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Länder in der Deutschen Demokratischen Republik (GASO) vom 23. Juli 1952</ref>) zusammengefasst.

Kreisfreie Städte bilden gemäß SKO53<ref group="RQ" name="RQ5">Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe in den Stadtkreisen (SKO53)</ref> Stadtkreise.

Stadtkreise sind gemäß SBO53<ref group="RQ" name="RQ6">Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtbezirksversammlung und ihrer Organe in den Stadtbezirken (SBO53) vom 8. Januar 1953</ref> in Stadtbezirke unterteilt.

Landkreise und Stadtkreise werden zu Bezirken zusammengefasst. Gemäß GASO<ref group="RQ" name="RQ1" /> § 2 und KO52<ref group="RQ" name="RQ3>Ordnung über den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise (KO52) vom 24. Juli 1952</ref> II a) (7).

Die Bezirke bilden den Staat. Gem. GASO<ref group="RQ" name="RQ1" /> §4.

Historie der Strukturreformen[Bearbeiten]

7. Oktober 1949 Gründung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone bestehend aus den Ländern bzw. Provinzen Brandenburg, Mecklenburg(-Vorpommern), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

23. Juli 1952 wurden im Zuge der DDR-Verwaltungsreform die Länder durch Bezirke ersetzt. Gleichzeitig wurden damit die Länder faktisch aufgehoben.<ref group="RQ" name="RQ1"/>

25. Januar 1957 erfolgte die formale Aufhebung der Länder. <ref group="RQ" name="RQ4">Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957</ref>

3. Oktober 1990 die Deutsche Demokratische Republik trat im Rahmen der Deutschen Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland bei. Mit dem Beitritt wurden zeitgleich folgende Länder wiedergegründet:
Freistaat Thüringen, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg
Desweiteren wurden Ost-Berlin und West-Berlin unter Aufhebung des 4-Mächte-Status zum Bundesland Stadtstaat Berlin wiedervereinigt.

Modellierung im GOV[Bearbeiten]

Beziehungen zwischen Objekten der staatlichen Organisation[Bearbeiten]

Bis zur Verwaltungsreform 1952[Bearbeiten]

Bis zur Verwaltungsreform 1952 bestanden die Länder Brandenburg, Mecklenburg(-Vorpommern), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit individuellen Verwaltungsstrukturen fort.

Nach der Verwaltungsreform 1952[Bearbeiten]

Gemeinde[Bearbeiten]

Stadtbezirk[Bearbeiten]

ist Stadtbezirk,
heißt Name des Stadtbezirks,
gehört zu Objekt-ID der Stadt (Gebietskörperschaft oder kreisfrei),

Stadt[Bearbeiten]

ist Stadt (Gebietskörperschaft),
heißt Name der Stadt,
gehört zu Objekt-ID des Landkreises,

kreisfreie Stadt[Bearbeiten]

ist kreisfreie Stadt,
heißt Name der Stadt,
gehört zu Objekt-ID des Stadtkreises,

Landkreis[Bearbeiten]

ist Landkreis,
heißt Name des Landkreises,
gehört bis 1990-10-02 zu Objekt-ID des Bezirks,

Stadtkreis[Bearbeiten]

ist Stadtkreis,
heißt Name des Stadtkreises,
gehört bis 1990-10-02 zu Objekt-ID des Bezirks,

Bezirk[Bearbeiten]

ist Bezirk,
heißt Bezirk Name des Bezirks,
gehört bis 1990-10-02 zu object_218112, (Objekt-ID der Deutschen Demokratischen Republik

Beziehungen zu Objekten der kirchlichen Verwaltung[Bearbeiten]

Beziehungen zu Gebäuden[Bearbeiten]

Beziehungen zu Archiven[Bearbeiten]

Rechtsquellen <ref>Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!</ref>[Bearbeiten]

<references group="RQ"/>

Bearbeiter[Bearbeiten]


<references />