GOV-Daten Lippische Landeskirche

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Organisation[Bearbeiten]

Die kleinste Organisationseinheit der Lippischen Landeskirche ist die Kirchengemeinde als Orts-, Anstalts- oder Personalgemeinde. Gem. VLLK<ref group="RQ" name="RQ1"> Verfassung der Lippischen Landeskirche vom 17. Februar 1931, in der Neufassung vom 23. November 1998 (VLLK). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘</ref> Artikel 4

Umfangreiche Kirchengemeinden können in Pfarrbezirke aufgeteilt werden. Gem. VLLK<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 10

Die Kirchengemeinden sind unter Wahrung ihres Bekenntnisstands in Klassen zusammengefasst. Gem. VLLK<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 9

Die Klassen bilden die Landeskirche. Gem. VLLK<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 78

Historie der Strukturreformen[Bearbeiten]

  • Auf der Zweiten Tagung der 35. ordentlichen Landessynode am 1./ 2. Juli 2011 der Lippischen Landeskirche wurde die Klasse Horn mit Wirkung vom 3. Juli 2011 aufgehoben. Die betreffenden Kirchengemeinden wurden der Klasse Detmold bzw. Blomberg bis zu einer endgültigen Klassenreform (spätestens 31.12.2015) zugeordnet.

Modellierung im GOV[Bearbeiten]

Religion[Bearbeiten]

Die Lippische Landeskirche ist zweikonfessionell. Ihre Gemeinden gehören einem der folgenden Bekenntnisse an:

  • Evangelisch-lutherisch: lu (in Lemgo und in einigen anderen Gemeinden)
  • Evangelisch-reformiert: rf (im übrigen Land)

Modellierung der kirchlichen Organisation[Bearbeiten]

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Anstelle des amtlichen Begriffes "Klasse" wird in GOV der Objekttyp 27 "Kirchenkreis" verwendet.

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation[Bearbeiten]

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden[Bearbeiten]

Beziehung zu Archiven[Bearbeiten]

Rechtsquellen <ref>Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!</ref>[Bearbeiten]

<references group="RQ"/>

Bearbeiter[Bearbeiten]


<references />