GOV-Daten Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche

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Organisation[Bearbeiten]

Die kleinste Einheit der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche ist die Kirchengemeinde. Sie hat in der Regel die Form einer Ortsgemeinde. Gem. VerfNEK<ref group="RQ" name="RQ1">Verfassung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche vom 12. Juni 1976, neu bekanntgemacht am 8. Februar 1994, zuletzt geändert am 5. Februar 2000 (VerfNEK). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘</ref> Artikel 9

Kirchengemeinden eines Kirchenkreises können Kirchengemeindeverbände bildem. Gem. VerfNEK<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 51

Kirchengemeinden können eine gegliederte Gesamtkirchengemeinde bilden. Gem. VerfNEK<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 10

Die Kirchengemeinden sind zu Kirchenkreisen zusammengeschlossen. Gem. VerfNEK<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 25

Kirchenkreise können sich zu Kirchenkreisverbänden zusamenschliessen. Gem. VerfNEK<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 51

Kirchenkreise können in Kirchenkreisbezirke eingeteilt werden. Gem. VerfNEK<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 46

Mehrere Kirchenkreise bilden die Sprengel. Gem. VerfNEK<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 94

Die Sprengel bilden die Landeskirche. Gem. VerfNEK<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 94

Historie der Strukturreformen[Bearbeiten]

1. Januar 1977 Gründung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche

26. Mai 2012 Zusammenschluß mit der der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche).

Modellierung im GOV[Bearbeiten]

Religion[Bearbeiten]

Gemäß Liste der Konfessionen.

hat Konfession ,

Modellierung der kirchlichen Organisation[Bearbeiten]

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation[Bearbeiten]

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden[Bearbeiten]

Beziehung zu Archiven[Bearbeiten]

Rechtsquellen <ref>Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!</ref>[Bearbeiten]

<references group="RQ"/>

Bearbeiter[Bearbeiten]


<references />