Generalbezirk
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Der Begriff[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Verwaltungsbegriff der mittleren Verwaltungsebene im Deutschen Reich (1933-1945). Ein Generalbezirk wurde auch als Generalkommissariat bezeichnet.[1]. Die Generalbezirke waren dem Reichskommissariat (obere Verwaltungsebene) unterstellt und zu den Generalbezirken gehörten mehrere Kreisgebiete.
GOV-Objekttyp[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
174 - Generalbezirk - {deu=Generalbezirk, pol=Komisariat Generalny, rus=Генеральный округ, ukr=Генеральбецірк}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Generalbezirk,
Eigenschaften[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist ab 1941 bis 1944 (auf deu) Kreisgebiet,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext (Bsp.):
gehört zu object_190315, heißt ab 1941 bis 1944 (auf deu) Reichskommissariat Ukraine, ist ab 1941 bis 1944 (auf deu) Reichskommissariat;
Besonderheiten[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
keine
Ähnliche Objekttypen[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
keine
Anmerkungen und Quellenangaben[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- ↑ Artikel Generalbezirk. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (2.1.2007)