Hubbert (Haltern-Holtwick)-Hofsprache 1710

aus wiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hennewicher Familien in der Bauerschaft, Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Erstellung von Biografien.

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster > Kreis Recklinghausen > Haltern-a-S-Wap.jpg - Haltern am See > Holtwick (Haltern) > Hubbert (Haltern-Holtwick) > Hubbert (Haltern-Holtwick)-Hofsprache 1710

Historische Einordnung[Bearbeiten]

Hofsprache 1710[Bearbeiten]

  • Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer.

Identität[Bearbeiten]

Ad 1. Articulum antwortete: Sagt heiße Herman, seine Fraw Gertrud.

Eigenhörigkeit[Bearbeiten]

Frage 2: Wehren beyde äigen.

Erbgewinn[Bearbeiten]

Frage 3: Hetten vor 24 Jahren das Gewin und Gewinn von sich und seiner Frawen Sehe. Veraccordirt und bezahlt, mit vorig Versterb 50 Rt derselben Versterb ebenmäßig bezahlt.

Das Gewin für die andere, seiner jetzigen Frawen Bedungen und für 4 Jahren mitt 28 Rthlr. bezahlt.

Abstammung[Bearbeiten]

Frage 4: Er, Colonus, vom Erbe gebohren.

Eigenhörige Geschwister[Bearbeiten]

Frage 5: Er hette 3 Brüder vom Erbe bestattet, deren 2 Johan und Jobst freygekauft und einer, Berndt, uf fürstlich Pipers Erbe im Kirspel Großen Reken bestattet, äigen geblieben, und 2 Schwestern, eine Elisabeth, so freygekauft, Catharina ufm fürstlich Rüllings Erbe daselbst bestattet gwesen, unlengst verstorben (1693+).

Kinder[Bearbeiten]

Frage 6: Hette 3 Kinder, alß 2 Söhne: Joan Berndt ad 22 Jahre, Jobst ad 18 Jahre, Anna Catharina ad 10 Jahre, alle äigen.

Länderei[Bearbeiten]

Frage 7: Hette sieben Maltgesey Saetlandt.

Weydelandt[Bearbeiten]

Kein Weidegrundt.

Wiesengrung[Bearbeiten]

  • Frage 8: Wiesengrundt von ½ Fuhder Hew

Mastholz[Bearbeiten]

  • Holtgewachs ein Busch, das Loh gnant, mitt Büsche wolle bewachßen, ufm Hof und ümb den Kämpfen, wan Mast vorhanden ad 16 Schweine Mast.

Gartenlandt[Bearbeiten]

Einen Garten von 2 ½ Scheffel Einsaet.

Ländereinutzung[Bearbeiten]

Frage 9: Sagte brauche alles selbst.

Gebäude der Hofstätte[Bearbeiten]

Frage 10: Eine Wohnbehaußung, Schuppen, Schafstall, Backhauß, in guten Standt, hette keine Beywohner.

Einkünfte[Bearbeiten]

Frage 11: Hette keine Einkombsten.

Markengerechtigkeit[Bearbeiten]

Frage 12: Wer in der Lünsumber Marcken mit allem Viehe und Plaggenmatt berechtigt.

Pacht[Bearbeiten]

Frage 13: Ahm Ambtsrenthmeystern gebe jährlichs 9 Scheffel Gerste, 3 ½ Scheffel Habern und 3 Rt Dienstgeldt.

Schatzung[Bearbeiten]

Frage 14: In monattlicher ordinari Schatzung 1 ½ Rt.

Onera[Bearbeiten]

Frage 15: Vom Marckenlandt ahn die Stadt Haltern 5 Scheffel Roggen. Ahn den Pastoren und Cüstern 1 ¼ Scheffel Roggen.

Schulden[Bearbeiten]

Frage 16: Hette 40 Rt alte Schuldt ohnbewilliget

Pertinentien/Zuschläge[Bearbeiten]

Frage 17: Hette keine Pertinentien oder Zuschläge zum Erbe gebracht.

Mark: Nachpflanzungen[Bearbeiten]

Frage 18: Hette sein Contingent allemahl gepflanzet

Holzhau[Bearbeiten]

Frage 19: Hätte kein Holtz gehawen.

Quelle[Bearbeiten]

  • Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557