Kloster (Gebäude)
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Kloster ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Kloster (Begriffsklärung). |
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Der Begriff[Bearbeiten]
Der Begriff Kloster ist hier im Sinne von GOV die Baulichkeit, in der die Gemeinschaft von mindestens sechs Mönchen unter Führung eines Vorstehers (z. B. Abt) lebt und arbeitet. Klöster unterstehen in kirchlichen Dingen normalerweise dem örtlich zuständigen Bischof. Im weltlichen Bereich unterlagen sie der Vogtei bzw. Schirmherrschaft der sie umgebenden Reichsfürsten mit z. T. sehr unterschiedlichen Rechten und Pflichten. Bis 1806 gab es auch reichsunmittelbare Klöster (Reichskloster, -abtei). Deren Abt wurde vom König belehnt und investiert und war Reichsfürst. <ref>Haberkern/Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker, VI. Aufl., 1980</ref>
Einzelne Definitionen[Bearbeiten]
GOV-Objekttyp[Bearbeiten]
30 - Kloster (Gebäude) - {eng=monastery, deu=Kloster, pol=klasztor, cze=klášter, dut=klooster, rus=монастырь}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext[Bearbeiten]
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Kloster (Gebäude),
Eigenschaften[Bearbeiten]
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen[Bearbeiten]
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen[Bearbeiten]
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten[Bearbeiten]
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen[Bearbeiten]
Anmerkungen und Quellenangaben[Bearbeiten]
<references />