Kronprinz
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Als Kronprinz bezeichnet man in Monarchien mit Erstgeborenen-Nachfolgeordnung (Primogenitur) in der Regel den ältesten Sohn eines Kaisers oder Königs, der nach dem Tod des regierenden Monarchen Inhaber des Throns sein wird, ohne dass es dazu weiterer Rechtsakte bedarf.
Der entsprechende Titel in regierenden Fürstenhäusern lautet Erbprinz.
Weblinks[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- Artikel Kronprinz. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Eintrag Kronprinz Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 736.
- Literatur von und über Kronprinz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek