Kronprinz

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Als Kronprinz bezeichnet man in Monarchien mit Erstgeborenen-Nachfolgeordnung (Primogenitur) in der Regel den ältesten Sohn eines Kaisers oder Königs, der nach dem Tod des regierenden Monarchen Inhaber des Throns sein wird, ohne dass es dazu weiterer Rechtsakte bedarf.

Der entsprechende Titel in regierenden Fürstenhäusern lautet Erbprinz.

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