Lütkewestrick (Reken-Middelbauerschaft)-Hofsprache 1710
Middeldorfer Häuser und Höfe nach Hauskataster , Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Anlage von Biografien zu bilden.
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Historische Einordnung[Bearbeiten]
Hofsprache 1710[Bearbeiten]
- Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer:
Identität[Bearbeiten]
Ad 1. Articulum antwortete Lütke Westrich im Kspl. Großen Reeken: Heiße Berndt, seine Fraw Catharina.
Eigenhörigkeit[Bearbeiten]
Frage 2: Wehren hofhörig.
Erbgewinn[Bearbeiten]
Frage 3: Gewinn und Versterb von Vorgeseßenen hette vor ungefehr 8 Jahren für 25 Rt Beding und zahlt.
Abstammung[Bearbeiten]
Frage 4: Seine Fraw wehre vom Erbe gebohren.
Eigenhörige Geschwister[Bearbeiten]
Frage 5: Selbige hette noch 2 Brüder
- Johan, ad 40 Jahre
- Peter ad. 30 Jahre, wehren unverheyrahtet bey ihme alß Knechte im Hauße, hofhörig
- Anna, eine Schwester, ist vor 2 Jahren verstorben, so gebrechlich gewesen, von 30 Jahren
Kinder[Bearbeiten]
Frage 6: 2 Kinder:
- Johan, von 6 Jahren
- Elisabeth ad. 2 Jahren, hofhörig.
Länderei[Bearbeiten]
Frage 7: Saetlandt ungefehr 3 Moltgesey und in übrigen berufete sich aufs Lagerbuch.
Weydelandt[Bearbeiten]
- Frage 8: Kein Weidelandt
Wiesengrundt[Bearbeiten]
Eine Wiese von 1 Fuhder, noch 1 Wiese von 1 Fuhder Hewgewachs, so anerkauft.
Mastholz[Bearbeiten]
- Ufm Hof befünden sich einige alte Bäume, aber kein Mastholtz.
Gartenlandt[Bearbeiten]
1 Garten von ein Scheffelsaet. Noch Gartenanschet ein Endeken Grundts vom Nachbarn zum Garten ad. ½ Scheffelgesey.
Ländereinutzung[Bearbeiten]
Frage 9: Hette alles selbst unter.
Gebäude der Hofstätte[Bearbeiten]
Frage 10: Ein Hauß, so bawfällig, 1 Backhauß ebenfalls bawfällig, 1 Schaefstall newgesetzet, der alte auch noch stehet. Keine Einwöhner.
Einkünfte[Bearbeiten]
Frage 11: Hette keine Einkombste.
Markengerechtigkeit[Bearbeiten]
Frage 12: Wehre in der Middelmarcken mitt Hüet, Trifft, Heidt- und Plaggenmatt berechtiget, aber abgelegen.
Pacht[Bearbeiten]
Frage 13: 4 Scheffel Roggen Dülmsches Maeß und 10 Stüber Clevisch.
Schatzung[Bearbeiten]
Frage 14: In ordinari Schatzung 9 Schillingh Münsterisch.
Onera[Bearbeiten]
Frage 15: 2 Scheffel Borker Maeß dem Pastoren, noch selbigem und dem Cüstern 1 ¼ Scheffel Roggen. Zu Ahaußen ahm Herrn Renthmeistern behufs des Landtsherrn 4 ½ Scheffel Roggen Münsterische Maeß, Zehndt und Zehndthammel und 1 Schillingh und 9 Den. Dienstgeld noch ahm Hauße Hamern, 3 Scheffel Roggen Münsterisches Maeß Zehendt.
Noch 1 Scheffel Richthabern ahm Gograven zu Borken, noch 1 Hun dem Richtern zu Rambstorf.
Schulden[Bearbeiten]
Frage 16: Wehre 15 Rt schuldig, so zum Gewin geliehen.
Pertinentien/Zuschläge[Bearbeiten]
Frage 17: Eine Wische von 1 Fuhder Hewgewachs uti ad. Respon. 8, neben einen Garten von ½ Scheffelgesey zum Erbe gebracht
Mark: Nachpflanzungen[Bearbeiten]
Frage 18: Contingentmäeßig hette gepflantzet
Holzhau[Bearbeiten]
Frage 19: Nein, nuhr was zur new Schoppen ahngewiesen.
Quelle[Bearbeiten]
- Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557