Landgrafschaft
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Der Begriff[Bearbeiten]
Landgrafschaft ist die Bezeichnung für ein historisches Territorium. Sie war ursprünglich der Amtsbezirk eines Landgrafen, dem die Verwaltung von Reichsgut und die Durchsetzung des Landfriedens oblag. Im 13. Jh. wurden die Landgrafschaften reichsunmittelbare Landesherrschaften und waren damit den Herzogen gleichgestellt. Die Letzten Landgrafschaften wurden 1803/06 zum Kurfürstentum bzw, Großherzogtum erhoben.<ref>Artikel Landgraf. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.</ref> <ref>DTV Brockhaus Lexikon, Wiesbaden 1982</ref>
Einzelne Definitionen[Bearbeiten]
GOV-Objekttyp[Bearbeiten]
128 - Landgrafschaft - {deu=Landgrafschaft}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext[Bearbeiten]
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Landgrafschaft,
Eigenschaften[Bearbeiten]
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen[Bearbeiten]
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen[Bearbeiten]
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten[Bearbeiten]
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen[Bearbeiten]
Anmerkungen und Quellenangaben[Bearbeiten]
<references />