Landkreis

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Disambiguation notice Kreis ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Kreis (Begriffsklärung).


Projekt GOV
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Der Begriff[Bearbeiten]

Ein Landkreis ist der Verwaltungsbezirk der Behörde „Landrat“. Zum 1.1.1939 wurde der Begriff per Gesetz definiert<ref>Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938, Reichsgesetzblatt 1938 I. S. 1675 -
http://www.verfassungen.de/de/de33-45/neuaufbau34-v3.htm (Zugriff 1.3.2015)</ref>, <ref>Artikel Gesetz über den Neuaufbau des Reichs. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.</ref>. Er ist in den meisten deutschen Bundesländern noch üblich, vgl Kreis.

Einzelne Definitionen[Bearbeiten]

GOV-Objekttyp[Bearbeiten]

36 - Landkreis - {eng=rural county, deu=Landkreis, pol=powiat ziemski, rus=сельский район}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext[Bearbeiten]

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Landkreis,

Eigenschaften[Bearbeiten]

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen[Bearbeiten]

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen[Bearbeiten]

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten[Bearbeiten]

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen[Bearbeiten]


Anmerkungen und Quellenangaben[Bearbeiten]

<references />