Provisor

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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > provisor

Amtssprache[Bearbeiten]

  1. Provisor (lat.)

Berufsbezeichnung, Amtsbezeichnung

1.Bedeutung
Verwalter, Betreuer, in den Städten meist Vorsteher einer Armenstiftung oder eines Armenfonds, auf dem Lande Vorsteher, Kirchenältester einer geistlichen Einrichtung (Pfarre).
2.Bedeutung
Gehilfe und Stellvertreter: Im 17. und 18. Jahrhundert ist diese Berufsbezeichnung in Apotheken für einen "Obergehilfen" oder Apotheker-Gesellen üblich, der die Apotheke bei Abwesenheit des Apothekers, z.B. für seine Witwe, in Eigenverantwortung führen kann. [1]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Quelle: Gebr. Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854)