Reichsstadt
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Der Begriff[Bearbeiten]
Als Reichsstadt (umgangssprachlich auch Freie Reichsstadt) bezeichnet man die reichsunmittelbaren Stadtgemeinden im Heiligen Römischen Reich , die keinem Landesherren sondern nur dem Kaiser unterstanden. Sie hatten besondere Freiheiten und Privilegien, aber auch Pflichten dem Kaiser gegenüber (Steuern und Heerfolge). Ihre Zahl schwankte, es gab bis zu 83 Reichsstädte, 1800 waren es nur noch 51 und ab 1806 nur noch vier. <ref>Artikel Freie Reichsstadt. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.</ref>
Einzelne Definitionen[Bearbeiten]
GOV-Objekttyp[Bearbeiten]
93 - Reichsstadt - {deu=Reichsstadt}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext[Bearbeiten]
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Reichsstadt,
Eigenschaften[Bearbeiten]
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen[Bearbeiten]
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen[Bearbeiten]
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten[Bearbeiten]
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen[Bearbeiten]
Anmerkungen und Quellenangaben[Bearbeiten]
<references />