Schöffe

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Erklärung[Bearbeiten]

Urtheilfinder, Beisitzer oder Assessor eines Gerichts aus dem Volk. eine deutsch-friesische Ableitung zu schöpfen, daher abgeleitet Rechtschöpfer bei der Urteilsfindung. <ref>Quelle
Adelung: „Grammatisch-kritischen Wörterbuch der hochdeutschen Mundart“</ref>
Varianten
Schöppe, welches im Hochdeutschen im 19. Jahrhundert noch die gangbarste Form ist, ist aus der Niederdeutschen Mundart entlehnet, dagegen die Oberdeutsche dieses Wort Schöpfe, Schöffe und Scheffe spricht und schreibt. Im Sachsenspiegel lautet es "Scepene".Das mittlere Lat. Scabinus ist sehr früh daraus gebildet worden. <ref>Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm </ref>
1.Bedeutung
Schöppe ist ein sehr altes Wort für den Beisitzer eines Gerichtes.
2.Bedeutung
In einigen Gegenden wurden auch Ratsmitglieder oder die Handwerksältesten als Beisitzer des Obermeisters, Schöppen genannt.

Fußnote[Bearbeiten]

<references/>