Sebbel (Haltern-Overrath)-Hofsprache 1710
Overrather Häuser und Höfe nach Hauskataster , Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Anlage von Biografien zu bilden.
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Historische Einordnung[Bearbeiten]
Hofsprache 1710[Bearbeiten]
- Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer.
Identität[Bearbeiten]
Ad 1. Articulum Sagte er heiße Henrich Sebell, hette zwey Frawen todt, deren nahmen Gertrudis Prauest und Anna Schulte von Hagen
Eigenhörigkeit[Bearbeiten]
Frage 2: Wehr nicht frey, sondern hofhörig.
Erbgewinn[Bearbeiten]
Frage 3: Hette das Erbe gewunnen, das Gewinn mit seines Vatters und Mutters Versterb veraccordirt für 130 Rthlr., so bezahlet.
- NB: wo pleibt das Versterb dießer zweyen Frawen?
Abstammung[Bearbeiten]
Frage 4: Er, Colonus, wehr vom Erbe gebohren.
Eigenhörige Geschwister[Bearbeiten]
Frage 5: Hette 3 Gebrüder, alß Joan Georg, der geistlich, gestorben, Adolf, welcher halbsinnig, Johan, so frey gekauft und eine Schwester Catharina so ebenfalß freygekauft und zu Liprambtorf aufem Schulteen Hof zu Greve verheirahtet
Kinder[Bearbeiten]
Frage 6: Hätte 4 Söhne und 2 Döchter, alß
- Joan Henrich, ein 20 jähriger,
- Joan Berndt 15 Jahre alt,
- Joan Herman ad 12 Jahre,
- Joan Jorgen von 8 Jahren.
- Catharina, geistlich im Closter
- Maria 5 Jahre, hofhörig
Saatland[Bearbeiten]
Frage 7: Hette ungefehr ahn Saetlantlandt 5 Moltgesey, Item noch ahn sechsjährigen Schrap Sandtlandt circitar 3 Moltgesade, im übrigen beruefete ober beziehete sich auf das Lagerbuch.
Weiden[Bearbeiten]
Frage 8: Hette für vier Pferde und sechs Kühe Weidelandt ahn verschiedene Örtter, müßte aber die güsten Rinder in die Weide bestellen.
Wiesen[Bearbeiten]
- Ahn Wischengrundt ungefehr ad 3 Fuhder.
Mast[Bearbeiten]
Hette wenig Holtzgewachs, nuhr bey voller Mastzeit zu 3 Schweinen Mast
Gärten[Bearbeiten]
Ahn Gartenlandt ad ein Schepfel Einsaet
Ländereinutzung[Bearbeiten]
Frage 9: Hette nichts vom Erbe versetzt sondern alles selbst unter.
Wohnungen[Bearbeiten]
Frage 10: Das Hauß, Schoppe, Schafstall, Backhauß in zimblichen Standt, aber guten Theils in etwa bawfällig, hette keine Einwöhner.
Einkünfte[Bearbeiten]
Frage 11: Hette keine Einkünfte zum Erbe noch einige Dienste
Markengerechtigkeit[Bearbeiten]
Frage 12: Wehre in der Antrupfer Marcke mitt Viehe und Drifft, Plaggenmaett berechtiget.
Pacht[Bearbeiten]
Frage 13: Sagt, er gebe ahn die Rentmeisrerey zu Dülmen 6 Scheffel Roggen, 6 Scheffel Habern, ahn Dienstgeld 3 ½ Goldgulden, ahn Meybedde 2 Schilling, an Herbstbedde 3 Schilling, ahn den Herrn Pastorn zu Halteren Meßkorn 2 Spint Roggen, 2 Scheffel Gerste.
Schatzung[Bearbeiten]
Frage 14: in ordinari Monatsschatzung gebe 3 Rt..
Onera[Bearbeiten]
Frage 15: sagt nein
Schulden[Bearbeiten]
Frage 16: Wehr mitts wenigen Schulden verhaftet.
Pertinentien/Zuschläge[Bearbeiten]
Frage 17: Hette keine Pertinentien oder Zuschläge zum Erbe gekauft
Mark: Nachpflanzungen[Bearbeiten]
Frage 18: Hette edictmaeßig gepflantzet.
Holzhau[Bearbeiten]
Frage 19: Sagte nein, hette kein Holtz gehawen.
Quelle[Bearbeiten]
- Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557