Stadtschulze
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Berufsbezeichnung
Bedeutung[Bearbeiten]
Deutsche Ostsiedlung[Bearbeiten]
- Im Gebiet der deutschen Ostsiedlung: Lokator (Siedlungsunternehmer) als Ortsvorsteher und die niedere Gerichtsbarkeit ausübender Richter in der von ihm neu gegründeten Siedlung, die er gegenüber dem Landesherrn vertritt
- Inhaber eines erblichen Schultheißenamts und eines damit verbundenen, in Erbleihe bzw. als Lehen übertragenen Hofguts, für das der Besitzer zum Roßdienst bzw. dessen Geldablösung verpflichtet sein kann. <ref> Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)</ref>
Beispiele[Bearbeiten]
- 1292 in Angermünde 2 „sculteti“ aus der Familie von Ghelmerstorp, vermutlich Lokatoren
- 1375 Schulze in der Stadt Greiffenberg
Literatur[Bearbeiten]
- "Praktische Geschäftsanweisung für die Schulzen der Dorfgemeinden im Preußischen Staate", Franz Schilling, Potsdam und Neustadt-Eberswalde, 1832, Eigenverlag
Fußnoten[Bearbeiten]
<references />