Thier (Hervest)-Hofsprache 1710

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Hervester Häuser und Höfe nach Hauskataster , Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Anlage von Biografien zu bilden.

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Historische Einordnung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Hofsprache 1710[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer.

Identität[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Ad 1. Articulum Sagte er heiße Johan Henrich und seine Fraw Maria.

Eigenhörigkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 2: Wehren beide hofhörig.

Erbgewinn[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 3: Hetten vor 14 Jahren gewunnen und das Gewinn veraccordirt vor 180 Rthlr., so bezahlet. Vom Tegethoff würde aber kein Versterb bezahlt.

Abstammung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 4: Er, Tegeder, wehr vom Erbe gebohren.

Eigenhörige Geschwister[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 5: Brüder oder Schwester hette nicht.

Kinder[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 6: Hätte 4 Kinder, so hofhörig, alle Töchter, die älteste,

  • Maria geheißen, wehr 12 Jahre,
  • Catharina 10 Jahre,
  • Christina 6 Jahre,
  • Elisabeth 4 Jahre (alt).

Saatland[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 7: Hette 10 Malder Dürstenscher Maeßen Saetlandt, aber sandig Landt im übrigen beziehete sich aufs Lagerbuch.

Weiden[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 8: Weidelandt hette nicht

Wiesen[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • ahn Wiesengrundt ad fünf Fuhder Hew.

Mast[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • wen Mast vorhanden ad 6 Schweine Mast

Gärten[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Hette ungefehr 2 Schepfelgesey.

Ländereinutzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 9: besahmte und brauchte obiges alles selbsten

Wohnungen[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 10: Hette eine Wohnbehaußung, 2 Schafställe, Eine Schoppe, eib Spiecker, alle in zimblichen Standt, aber keine Einwohner.

Einkünfte[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 11: Hette von keinen Dienste, aber jährlichs einzukommen von Bergman, Funcke und Waahman den Garben- und blutigen Zehenden.

Item von Kieckenbeck, Wemhoff, Fuest und Broicks den Garbenzehnten, auf welchen seine Vorfahren 200 Rtlr. aufgenommen, welche er verpensioniren und hingegen den Zehendt außnehmen thäte.

Markengerechtigkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 12: Wehre in der Herbster Marcke mitt seinen Viehe, Schaafen, Plaggenmaett und Heide berechtiget.

Pacht[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 13: Gebe ahn Dienstgeld 3 Rt , ahn die Renthmeisterey zu Dülmen, ahm Halterischen Richthof 50 Eyer und 7 Ellen Linnentuch..

Schatzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 14: in ordinari Monatsschatzung gebe 50 Stüfer clevisch.

Onera[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 15: Ahm Hauße Hagenbeck jährlichs 2 Rt 13 Stüb. Clevisch.

Der Lembeckschen Jagd 1 Tonne Bier, 1 Brodt ad 20 Pf. Ein Schincken von 8 Pf.

Schulden[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 16: Wehr neben ad. Resp. 11. Specivication 200 Rt annoch 50 Rt schuldig, wovon die jährliche interesse zahlen müßte, so nicht bewilliget.

Pertinentien/Zuschläge[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 17: sagt nein

Mark: Nachpflanzungen[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 18: Hette sein Contingent gepflantzet.

Holzhau[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 19: Sagte nein

Quelle[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557