GOV-Daten Deutsche Demokratische Republik: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Bis zur Verwaltungsreform 1952 === | === Bis zur Verwaltungsreform 1952 === |
Version vom 20. Mai 2012, 17:12 Uhr
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Organisation
Bis zur Verwaltungsreform 1952
Bis zur Verwaltungsreform 1952 bestanden die Länder Brandenburg, Mecklenburg(-Vorpommern), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit individuellen Verwaltungsstrukturen fort.
Nach der Verwaltungsreform 1952
Gemeinden werden zu Kreisen (Gemäß GASO<ref group="RQ" name="RQ1">Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Länder in der Deutschen Demokratischen Republik (GASO) vom 23. Juli 1952</ref>) zusammengefasst.
Kreisfreie Städte bilden gemäß SKO53<ref group="RQ" name="RQ5">Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe in den Stadtkreisen (SKO53)</ref> Stadtkreise.
Stadtkreise sind gemäß SBO53<ref group="RQ" name="RQ6">Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtbezirksversammlung und ihrer Organe in den Stadtbezirken (SBO53) vom 8. Januar 1953</ref> in Stadtbezirke unterteilt.
Landkreise und Stadtkreise werden zu Bezirken zusammengefasst. Gemäß GASO<ref group="RQ" name="RQ1" /> § 2 und KO52<ref group="RQ" name="RQ3>Ordnung über den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise (KO52) vom 24. Juli 1952</ref> II a) (7).
Die Bezirke bilden den Staat. Gem. GASO<ref group="RQ" name="RQ1" /> §4.
Historie der Strukturreformen
7. Oktober 1949 Gründung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone bestehend aus den Ländern bzw. Provinzen Brandenburg, Mecklenburg(-Vorpommern), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
23. Juli 1952 wurden im Zuge der DDR-Verwaltungsreform die Länder durch Bezirke ersetzt. Gleichzeitig wurden damit die Länder faktisch aufgehoben.<ref group="RQ" name="RQ1"/>
25. Januar 1957 erfolgte die formale Aufhebung der Länder. <ref group="RQ" name="RQ4">Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957</ref>
3. Oktober 1990 die Deutsche Demokratische Republik trat im Rahmen der Deutschen Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland bei. Mit dem Beitritt wurden zeitgleich folgende Länder wiedergegründet:
Freistaat Thüringen, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg
Desweiteren wurden Ost-Berlin und West-Berlin unter Aufhebung des 4-Mächte-Status
zum Bundesland Stadtstaat Berlin wiedervereinigt.
Modellierung im GOV
Beziehungen zwischen Objekten der staatlichen Organisation
Bis zur Verwaltungsreform 1952
Bis zur Verwaltungsreform 1952 bestanden die Länder Brandenburg, Mecklenburg(-Vorpommern), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit individuellen Verwaltungsstrukturen fort.
Nach der Verwaltungsreform 1952
Gemeinde
Stadt
kreisfreie Stadt
Landkreis
Bezirk
Beziehungen zu Objekten der kirchlichen Verwaltung
Beziehungen zu Gebäuden
Beziehungen zu Archiven
Rechtsquellen <ref>Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!</ref>
<references group="RQ"/>
Bearbeiter
<references />