Hubbert (Haltern-Holtwick)-Hofsprache 1710: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 17. Oktober 2012, 15:55 Uhr
Hennewicher Familien in der Bauerschaft, Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Erstellung von Biografien.
Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster > Kreis Recklinghausen > - Haltern am See > Holtwick (Haltern) > Hubbert (Haltern-Holtwick) > Hubbert (Haltern-Holtwick)-Hofsprache 1710
Historische Einordnung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Hofsprache 1710[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer.
Identität[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Ad 1. Articulum antwortete: Sagt heiße Herman, seine Fraw Gertrud.
Eigenhörigkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 2: Wehren beyde äigen.
Erbgewinn[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 3: Hetten vor 24 Jahren das Gewin und Gewinn von sich und seiner Frawen Sehe. Veraccordirt und bezahlt, mit vorig Versterb 50 Rt derselben Versterb ebenmäßig bezahlt.
Das Gewin für die andere, seiner jetzigen Frawen Bedungen und für 4 Jahren mitt 28 Rthlr. bezahlt.
Abstammung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 4: Er, Colonus, vom Erbe gebohren.
Eigenhörige Geschwister[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 5: Er hette 3 Brüder vom Erbe bestattet, deren 2 Johan und Jobst freygekauft und einer, Berndt, uf fürstlich Pipers Erbe im Kirspel Großen Reken bestattet, äigen geblieben, und 2 Schwestern, eine Elisabeth, so freygekauft, Catharina ufm fürstlich Rüllings Erbe daselbst bestattet gwesen, unlengst verstorben (1693+).
Kinder[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 6: Hette 3 Kinder, alß 2 Söhne: Joan Berndt ad 22 Jahre, Jobst ad 18 Jahre, Anna Catharina ad 10 Jahre, alle äigen.
Länderei[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 7: Hette sieben Maltgesey Saetlandt.
Weydelandt[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Kein Weidegrundt.
Wiesengrung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- Frage 8: Wiesengrundt von ½ Fuhder Hew
Mastholz[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- Holtgewachs ein Busch, das Loh gnant, mitt Büsche wolle bewachßen, ufm Hof und ümb den Kämpfen, wan Mast vorhanden ad 16 Schweine Mast.
Gartenlandt[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Einen Garten von 2 ½ Scheffel Einsaet.
Ländereinutzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 9: Sagte brauche alles selbst.
Gebäude der Hofstätte[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 10: Eine Wohnbehaußung, Schuppen, Schafstall, Backhauß, in guten Standt, hette keine Beywohner.
Einkünfte[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 11: Hette keine Einkombsten.
Markengerechtigkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 12: Wer in der Lünsumber Marcken mit allem Viehe und Plaggenmatt berechtigt.
Pacht[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 13: Ahm Ambtsrenthmeystern gebe jährlichs 9 Scheffel Gerste, 3 ½ Scheffel Habern und 3 Rt Dienstgeldt.
Schatzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 14: In monattlicher ordinari Schatzung 1 ½ Rt.
Onera[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 15: Vom Marckenlandt ahn die Stadt Haltern 5 Scheffel Roggen. Ahn den Pastoren und Cüstern 1 ¼ Scheffel Roggen.
Schulden[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 16: Hette 40 Rt alte Schuldt ohnbewilliget
Pertinentien/Zuschläge[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 17: Hette keine Pertinentien oder Zuschläge zum Erbe gebracht.
Mark: Nachpflanzungen[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 18: Hette sein Contingent allemahl gepflanzet
Holzhau[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 19: Hätte kein Holtz gehawen.
Quelle[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557