Lütkewestrick (Reken-Middelbauerschaft)-Hofsprache 1710: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. Oktober 2012, 12:25 Uhr

Middeldorfer Häuser und Höfe nach Hauskataster , Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Anlage von Biografien zu bilden.

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster > Kreis Recklinghausen > Reken-Gross-Wappen.jpg - Reken > Groß Reken> Middelbauerschaft (Reken) > Lütkewestrick (Reken-Middelbauerschaft) > Lütkewestrick (Reken-Middelbauerschaft)-Hofsprache 1710

Historische Einordnung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Hofsprache 1710[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer:

Identität[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Ad 1. Articulum antwortete Lütke Westrich im Kspl. Großen Reeken: Heiße Berndt, seine Fraw Catharina.

Eigenhörigkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 2: Wehren hofhörig.

Erbgewinn[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 3: Gewinn und Versterb von Vorgeseßenen hette vor ungefehr 8 Jahren für 25 Rt Beding und zahlt.

Abstammung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 4: Seine Fraw wehre vom Erbe gebohren.

Eigenhörige Geschwister[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 5: Selbige hette noch 2 Brüder

  • Johan, ad 40 Jahre
  • Peter ad. 30 Jahre, wehren unverheyrahtet bey ihme alß Knechte im Hauße, hofhörig
  • Anna, eine Schwester, ist vor 2 Jahren verstorben, so gebrechlich gewesen, von 30 Jahren

Kinder[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 6: 2 Kinder:

  • Johan, von 6 Jahren
  • Elisabeth ad. 2 Jahren, hofhörig.

Länderei[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 7: Saetlandt ungefehr 3 Moltgesey und in übrigen berufete sich aufs Lagerbuch.

Weydelandt[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Frage 8: Kein Weidelandt

Wiesengrundt[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Eine Wiese von 1 Fuhder, noch 1 Wiese von 1 Fuhder Hewgewachs, so anerkauft.

Mastholz[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Ufm Hof befünden sich einige alte Bäume, aber kein Mastholtz.

Gartenlandt[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

1 Garten von ein Scheffelsaet. Noch Gartenanschet ein Endeken Grundts vom Nachbarn zum Garten ad. ½ Scheffelgesey.

Ländereinutzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 9: Hette alles selbst unter.

Gebäude der Hofstätte[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 10: Ein Hauß, so bawfällig, 1 Backhauß ebenfalls bawfällig, 1 Schaefstall newgesetzet, der alte auch noch stehet. Keine Einwöhner.

Einkünfte[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 11: Hette keine Einkombste.

Markengerechtigkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 12: Wehre in der Middelmarcken mitt Hüet, Trifft, Heidt- und Plaggenmatt berechtiget, aber abgelegen.

Pacht[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 13: 4 Scheffel Roggen Dülmsches Maeß und 10 Stüber Clevisch.

Schatzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 14: In ordinari Schatzung 9 Schillingh Münsterisch.

Onera[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 15: 2 Scheffel Borker Maeß dem Pastoren, noch selbigem und dem Cüstern 1 ¼ Scheffel Roggen. Zu Ahaußen ahm Herrn Renthmeistern behufs des Landtsherrn 4 ½ Scheffel Roggen Münsterische Maeß, Zehndt und Zehndthammel und 1 Schillingh und 9 Den. Dienstgeld noch ahm Hauße Hamern, 3 Scheffel Roggen Münsterisches Maeß Zehendt.

Noch 1 Scheffel Richthabern ahm Gograven zu Borken, noch 1 Hun dem Richtern zu Rambstorf.

Schulden[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 16: Wehre 15 Rt schuldig, so zum Gewin geliehen.

Pertinentien/Zuschläge[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 17: Eine Wische von 1 Fuhder Hewgewachs uti ad. Respon. 8, neben einen Garten von ½ Scheffelgesey zum Erbe gebracht

Mark: Nachpflanzungen[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 18: Contingentmäeßig hette gepflantzet

Holzhau[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 19: Nein, nuhr was zur new Schoppen ahngewiesen.

Quelle[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557