Reichsritterschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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*:: Ritterherrschaften der einzelnen Kantone
*:: Ritterherrschaften der einzelnen Kantone


Insgesamt gab es etwa 1500 Ritterherrschaften in der Hand von etwa 350 Ritterschaftsfamilien.<ref>Stetten: Rechtsstellung Reichsritterschaft Kanton Odenwald; 1973, S. 30-31</ref<
Insgesamt gab es etwa 1500 Ritterherrschaften in der Hand von etwa 350 Ritterschaftsfamilien.<ref>Stetten: Rechtsstellung Reichsritterschaft Kanton Odenwald; 1973, S. 30-31</ref>
== Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit ==
== Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit ==
Jede Ritterherrschaft innerhalb der Ritterkantone bestimmte die Konfession selbst
Jede Ritterherrschaft innerhalb der Ritterkantone bestimmte die Konfession selbst

Version vom 21. Juni 2017, 12:23 Uhr



Hierarchie

Regional > Historisches Territorium > Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation > Reichsritterschaft

Einleitung

Allgemeine Information

Die Reichsritterschaft war ein Zusammenschluß des überwiegend aus der Ministerialität hervorgegangenen reichsunmittelbaren niederen Adels in Süd- und Westdeutschland. Seit 1422 bündisch organisiert, wurde sie 1555 den reichsunmittelbaren Ständen gleichgestellt, ohne jedoch selbst Reichsstandschaft und damit im Reichstag Sitz und Stimme zu haben. Die Territorialstaatlichkeit ihrer Mitglieder wurde 1559 vom Kaiser anerkannt. 1577 schloß sich die Reichsritterschaft zu einer Körperschaft zusammen, die aus drei Ritterkreisen (Schwaben, Franken, am Rhein) bestand. Diese Kreise waren in 14 Ritterkantone unterteilt.

Die Reichsritterschaft des Niederelsass gehörte keinem der drei anderen Ritterkreise an und verband sich erst im 17. Jahrhundert formell mit diesen. Sie geriet nach dem Dreißigjährigen Krieg zunehmend unter den Einfluss der französischen Könige, behielt aber etliche Sonderrechte und eine beanspruchte formale Bindung an das Reich bei. Im Zuge der französischen Revolution ab 1789 wurde beides endgültig beseitigt.

Die Mitglieder der Reichsritterschaft gehörten nicht den verschiedenen Reichskreisen an.

Bei der Auflösung der ritterschaftlichen Territorien (ab 1803 zunächst vielfach widerrechtlich, 1806 endgültig) zugunsten der sie umgebenden Staaten umfasste die Reichsritterschaft 350 Familien mit etwa 5000 km² Grundfläche und 200.000 Einwohnern. [1].

Politische Einteilung

Ritterkreise und Ritterkantone

Insgesamt gab es etwa 1500 Ritterherrschaften in der Hand von etwa 350 Ritterschaftsfamilien.[2]

Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit

Jede Ritterherrschaft innerhalb der Ritterkantone bestimmte die Konfession selbst

Geschichte

Genealogische und historische Quellen

Genealogische Quellen

Historische Quellen

Quelleneditionen

Bibliografie

Genealogische Bibliografie

Historische Bibliografie

Archive und Bibliotheken

Archive

Verschiedenes

Anmerkungen

  1. DTV Brockhaus Lexikon, Wiesbaden 1982, Bd. 20 - "Reichsritterschaft"
  2. Stetten: Rechtsstellung Reichsritterschaft Kanton Odenwald; 1973, S. 30-31

Weblinks

Genealogische Webseiten

Historische Webseiten

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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

GOV-Kennung object_306861
Name
  • Reichsritterschaft Quelle (${p.language})
Typ
Karte
   

TK25: 7523

Zugehörigkeit
Übergeordnete Objekte

Heiliges Römisches Reich, Heiliges Römisches Reich deutscher Nation, Heiliges Römisches Reich, Svätá rímska ríša, Sacrum Imperium, Sacrum Romanum Imperium, Sacrum Romanum Imperium Nationis Germanicæ, Svätá rímska ríša nemeckého národa (- 1806) ( KönigreichKaiserreich)

Untergeordnete Objekte
Name Typ GOV-Kennung Zeitraum
Rheinischer Ritterkreis
         Ritterkreis
object_407283 (1577 - 1806)
Fränkischer Ritterkreis
         Ritterkreis
object_407271 (1577 - 1806)
Schwäbischer Ritterkreis
         Ritterkreis
object_306863 (1577 - 1806)

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