Stadtschulze: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. Februar 2021, 11:31 Uhr
Berufsbezeichnung
Bedeutung
===Deutsche Ostdiedlung
- Im Gebiet der deutschen Ostsiedlung: Lokator (Siedlungsunternehmer) als Ortsvorsteher und die niedere Gerichtsbarkeit ausübender Richter in der von ihm neu gegründeten Siedlung, die er gegenüber dem Landesherrn vertritt
- Inhaber eines erblichen Schultheißenamts und eines damit verbundenen, in Erbleihe bzw. als Lehen übertragenen Hofguts, für das der Besitzer zum Roßdienst bzw. dessen Geldablösung verpflichtet sein kann. [1]
Literatur
- "Praktische Geschäftsanweisung für die Schulzen der Dorfgemeinden im Preußischen Staate", Franz Schilling, Potsdam und Neustadt-Eberswalde, 1832, Eigenverlag
Fußnoten
- ↑ Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)