Gericht Attendorn: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Historisch:''' Das stark gefächerte Gerichtswesen im [[Herzogtum Westfalen]] - Gerichte des Adels, der Städte, der Ämter, der Kanzlei und des geistlichen und weltlichen Hofgerichts - hatten sich seit dem Spätmittelalter herausgebildet, zum Teil aber in Verbindung mit den allgemeinen Verwaltungsaufgaben.  
'''Historisch:''' Das stark gefächerte Gerichtswesen im [[Herzogtum Westfalen]] - Gerichte des Adels, der Städte, der Ämter, der Kanzlei und des geistlichen und weltlichen Hofgerichts - hatten sich seit dem Spätmittelalter herausgebildet, zum Teil aber in Verbindung mit den allgemeinen Verwaltungsaufgaben.  


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==[[Westfalen: Suche in Zeitschienen|Zeitschiene vor 1803]]==
==[[Westfalen: Suche in Zeitschienen|Zeitschiene vor 1803]]==

Aktuelle Version vom 5. August 2023, 17:57 Uhr

Historisch: Das stark gefächerte Gerichtswesen im Herzogtum Westfalen - Gerichte des Adels, der Städte, der Ämter, der Kanzlei und des geistlichen und weltlichen Hofgerichts - hatten sich seit dem Spätmittelalter herausgebildet, zum Teil aber in Verbindung mit den allgemeinen Verwaltungsaufgaben.

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Zeitschiene vor 1803[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Zeitschiene nach 1802[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Hessische Zeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Das kurkölnische Westfalen fiel 1802/03 als Entschädigungsland an Hessen-Darmstadt, 1806 erfolgte die Angliederung der beiden Wittgensteiner Grafschaften, 1816 der Übergang an das Königreich Preußen (Regierungsbezirk Arnsberg).

Preußische Gerichtsbarkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Nachdem in Preußen schon in der Reformzeit die Rechtspflege von der allgemeinen Staatsverwaltung getrennt sowie Oberlandesgerichte und Land- und Stadtgerichte eingerichtet worden waren, wurde diese Justizverfassung nach 1813 auf die wieder- oder neugewonnenen Gebiete in Westfalen übertragen.

  • 1807 Justizamt Attendorn, errichtet 1807 als hessen-darmstädtisches Justizamt
  • 1815 Justizamt Attendorn, preußisch
  • 1839-1849 Land- und Stadtgericht. 1. Instanz in einer zweistufigen Gerichtsbarkeit unter dem Oberlandesgericht Arnsberg.

Bereich[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • -.?.-

Besetzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • 1823 Justiz-Amtmann: Brunswicker
    • Amtsschreiber: Hüppe

Kreisgericht Attendorn[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

1849 Kreisgerichtskommission Attendorn, Kommission des Kreisgerichtes Olpe. - 1. Instanz in einer zweistufigen Gerichtsbarkeit unter dem Appellationsgericht Arnsberg.

Amtsgericht Attendorn[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

1879 Errichtung. Amtsgericht Attendorn,ursprünglich Landgerichtsbezirk Arnsberg, ab 1933 Landgerichtsbezirk Siegen; Auflösung 1979, Zuständigkeit dann beim Amtsgericht Olpe.

Verwaltungseinbindung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  1. Quelle: Hic Leones

Literatur[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Wilhelm F.C. Starke, Beiträge zur Kenntniss der bestehenden Gerichtsverfassung und der neuesten Resultate der Justizverwaltung in dem Preußischen Staate (....) (Justiz-Verwaltungs-Statistik 2), Berlin 1839
  • Wolfgang Leesch, Gerichtsorganisation im 19. und 20. Jh., in: Geschichtlicher Handatlas von Westfalen, 2. Lieferung, Münster 1983.

Archiv[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Offizielle Webseiten[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

GOV-Kennung object_287394
Name
  • Attendorn
Typ
  • Amtsgericht (- 1978-12-31) Quelle
Karte
   

TK25: 4813

Zugehörigkeit
Übergeordnete Objekte

Arnsberg (- 1978-12-31) ( Landgericht)

Untergeordnete Objekte
Name Typ GOV-Kennung Zeitraum
Attendorn
         Stadt
ATTORNJO31WD (- 1978-12-31)