Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation: Unterschied zwischen den Versionen

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Zum Ende des HRR stellte sich die Einteilung etwa wie folgt dar:
Zum Ende des HRR stellte sich die Einteilung etwa wie folgt dar:
# Der Österreichische Reichskreis
# [[Österreichischer Reichskreis ]]
Wurde erst 1512 errichtet und umfaßte die Habsburger Erblande mit Steiermark, Böhmen und Mähren,
Wurde erst 1512 errichtet und umfaßte die Habsburger Erblande mit Steiermark, Böhmen und Mähren,
praktisch die deutschen Länder des späteren  Kaiserreiches Österreich (Cisleithanien),sowie die Besitzungen in Schwaben und Elsass,  ferner  die Bistümer Brixen und Trient und einzelne Gebiete innerhalb des schwäbischen Kreises.   
praktisch die deutschen Länder des späteren  Kaiserreiches Österreich (Cisleithanien),sowie die Besitzungen in Schwaben und Elsass,  ferner  die Bistümer Brixen und Trient und einzelne Gebiete innerhalb des schwäbischen Kreises.   

Version vom 8. März 2010, 12:39 Uhr

(Dieser Artikel muss durch die Erläuterung der geschichtlichen Zusammenhänge und begleitende Übersichtskarten weiter ausgebaut werden.)

Der Begriff

Entstehungsgeschichte

Heiliges Römisches Reich (kurz: HRR), später Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation ist die offizielle Bezeichnung für das Reich, das sich 962 mit der Regentschaft von Otto I. aus dem karolingischen Ostfrankenreich herausbildete.

Die Formel Imperium Romanum (Römisches Reich) ist seit der Krönung Karls des Großen im Jahr 800 zum Kaiser mit dem Kaisertitel verknüpft. Kaiser konnte nur werden, wer zuvor zum König von Italien gekrönt worden war.

Zur Zeit Kaiser Friedrichs I. taucht 1157 der Zusatz Sacrum (Heilig) in der Kaisertitulatur auf.

In deutschsprachigen Urkunden tritt die Wendung Sacrum Imperium Romanum (Heiliges Römisches Reich) erstmals im Jahr 1254 auf (Karl IV.).

1438 erscheint erstmals der Zusatz Nationis Germanicae.

Erst seit dem Jahr 1512 ist Sacrum Romanum Imperium Nationis Germanicae (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation) die offizielle Bezeichnung des Reiches.

Das Ende des Heiligen Römischen Reiches.

Nachdem Napoleon I. 1804 zum erblichen Kaiser der Franzosen gekürt wurde, ernannte sich der letzte römische Kaiser Franz II. zu Franz I. Kaiser von Österreich.

1815 organisierten sich unter dem Namen Deutscher Bund die deutschen Fürsten. zu einer de facto Nachfolgeorganisation des HRR.

Bedeutung

Es handelt sich beim HRR keineswegs um einen Staat, sondern vielmehr um ein Konglomerat von vielen einzelnen Herrschaftsbereichen. Die Reichsfürsten wählten aus ihrer Mitte einen deutschen König (vergleiche Kurfürst). Dieser beanspruchte die Kaiserkrone.

(muss weiter ausgebaut werden)

Das Gebiet

Reichskreise

Nach der Reichsreform von 1500 bzw. 1512 wurde das Reich in zunächst sechs, später zehn Reichskreise eingeteilt.

Zum Ende des HRR stellte sich die Einteilung etwa wie folgt dar:

  1. Österreichischer Reichskreis

Wurde erst 1512 errichtet und umfaßte die Habsburger Erblande mit Steiermark, Böhmen und Mähren, praktisch die deutschen Länder des späteren Kaiserreiches Österreich (Cisleithanien),sowie die Besitzungen in Schwaben und Elsass, ferner die Bistümer Brixen und Trient und einzelne Gebiete innerhalb des schwäbischen Kreises.

  1. Burgundischer Reichskreis
  2. Kurrheinischer Reichskreis
  3. Fränkischer Reichskreis
  4. Bayerischer Reichskreis
  5. Schwäbischer Reichskreis
  6. Oberrheinischer Reichskreis
  7. Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis
  8. Obersächsischer Reichskreis
  9. Niedersächsischer Reichskreis
  10. Nicht eingekreist waren:
    1. Herrschaft Asch
    2. Reichsstift Burtscheid
    3. Propstei Cappenberg
    4. Herrschaft Dreis
    5. Herrschaft Dyck
    6. Frauenstift Elten
    7. Herrschaft Freudenberg
    8. Herrlichkeit Hörstgen nebst Rittersitz Frohnenburg
    9. Land Hadeln
    10. Grafschaft Homburg
    11. Herrschaft Jever
    12. Markgrafentum Oberlausitz
    13. Markgrafentum Niederlausitz
    14. Herrschaft Kniphausen
    15. Reichsherrschaft Landskron
    16. Herrschaft Lebach
    17. Reichsherrschaft Mechernich
    18. Grafschaft Mömpelgard
    19. Herrschaft Nalbach
    20. Herrschaft Oberstein
    21. Herrschaft Pyrmont
    22. Herrschaft Rhade
    23. Herrschaft Rheda
    24. Herrschaft Richold
    25. Herrschaft Saffenburg
    26. Herzogtum Schlesien (preußischen und böhmischen Anteils)
    27. Grafschaft Glatz
    28. Reichsherrschaft Schauen
    29. Herrschaft Schaumburg
    30. Herrschaft Schönau
    31. Abtei Schönthal
    32. Herrschaft Schwarzenholz
    33. Herrschaft Stein
    34. Herrschaft Wasserburg
    35. Herrschaft Wildenberg
    36. Kirchspiel Winden
    37. Herrschaft Wylre
    38. Grafschaft Fagnolle (Herrschaft, seit 1770 Grafschaft, 1787 zum Niederrheinisch-Westfälischen Kreis)<ref>Graafschap Fagnolle in der Niederländischen Wikipedia (30.10.2008)</ref>
    39. die Reichsritter und die Reichsdörfer (noch zu ergänzen):
    40. Reichsland (unvollständig):
      1. Herrschaft Vogtsberg

(to do)

Reichsgerichtsbarkeit

Mit der Rezeption des des römischen Rechts beginnt der Aufstieg der gelehrten Richter. Die beiden obersten Reichsgerichte waren das Reichskammergericht seit 1495 als vom Kaiser unabhängiges Gericht und seit 1498 mit diesem konkurrierend der Reichshofrat.

Während die Akten und Unterlagen des Reichshofrates (mit wenigen Ausnahmen) noch in Wien zentral gelagert werden, wurden die Akten und Unterlagen der Reichskammergerichte den regional zuständigen Landesarchiven übergeben und stehen dort zur Einsicht bereit. In vielen Fällen gibt es dazu umfangreiche Findbücher (Repertorien).

Kartenmaterial

Internet

Deutsche Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_Römisches_Reich (27.09.2005)

Literatur/Quellen

Überblicksdarstellungen

(Auswahl)

Benutzte Literatur

Anmerkungen

<references />


Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

Die Daten in GOV befinden sich im Aufbau. Wie Sie selbst beitragen können, erfahren Sie hier. <gov>object_217966</gov>