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Dem König, sowie jedem Haus des Landtages steht das Recht zu, Gesetze vorzuschlagen. Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses erhalten Reisekosten u. Diäten. Sodann bildet jede Provinz einen mit Korporationsrechten ausgestatteten Kommunalverband für die Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten, der im Provinzlandtag seine Vertretung hat. Die Kreise bilden ebenfalls Kommunalverbände, die im Kreistag ihre Vertretung finden; dann bestehen noch untere territoriale Repräsentationen in den Amtsausschüssen oder Amtsversammlungen, Bürgermeistereiversammlungen od. Bezirksräten. Die [[Exekutive]] hat unter dem König ein gesetzlich verantwortliches Staatsministerium. Beratendes Kollegium ist der Staatsrat; derselbe besteht aus allen grossjährigen Prinzen des Königlichen Hauses u. einer unbestimmten Anzahl von Staatsdienern, welche der König dazu beruft, den kommandierenden Generälen u. den Oberpräsidenten, wenn sie in Berlin anwesend sind. Das Staatsministerium besteht aus dem Präsidium u. den Ministerien des Auswärtigen, der Finanzen, des Kriegs, des Innern, der Justiz, der geistlichen Unterrichts- u. Medizinalangelegenheiten, f. Landwirtschaft, Domänen u. Forsten, f. Handel u. Gewerbe, f. die öffentlichen Arbeiten. Eine von den Ministerien unabhängige Stellung haben der ev. Oberkirchenrat zu Berlin, die Oberrechnungskammer zu Potsdam u. die Staatsschuldenkommission in Berlin. Die Geschäfte der Verwaltung führen unter Oberleitung der Minister in den Provinzen die Oberpräsidenten, in den Regierungsbezirk die Regierungspräsidenten, in den Kreisen die Landräte, neben denen zur Mitwirkung bei jenen Geschäften die Provinzialräte, die Bezirlsräte u. die Kreisausschüsse berufen sind. In Hohenzollern steht an Stelle des Oberpräsidenten u. des Provinzialrats der zuständige Minister, an Stelle des Landrates der Oberamtmann. Für den Stadtkreis Berlin fungiert als Oberpräsident der der Provinz Brandenburg, als Regierungspräsident der dortige Polizeiräsident, abgesehen von der Aufsicht über die Gemeindeverwaltung, die der Oberpräsident führt; an die Stelle des Provinzialrates u. des Bezirksrates tritt hier der Oberpräsident, in gewissen Fällen an Stelle des erstem der zuständige Minister. Städte von mehr als 25.000 Einwohnern bilden besondere Stadtkreise, in denen die Bürgermeister mit den Stadtausschüssen, abgesehen von eignen königlichen Polizeibehörden, die öffentliche Verwaltung führen. Als Organe des Landrates u. für die untere Polizeiverwaltung sind die Amtsvorsteher bestellt. Streitige Verwaltungssachen entscheiden die Kreisggerichte u. Bezirlsverwaltungsgerichte u. das Oberverwaltungsgericht. in Berlin. Für die Rechtspflege bestehen 13 Oberlandgerichte, 81 Landgerichte mit 36 Kammern für Handelssachen, 91 Schwurgerichtshöfe, 1.083 Amtsgerichte, 35 Strafkammern. | Dem König, sowie jedem Haus des Landtages steht das Recht zu, Gesetze vorzuschlagen. Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses erhalten Reisekosten u. Diäten. Sodann bildet jede Provinz einen mit Korporationsrechten ausgestatteten Kommunalverband für die Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten, der im Provinzlandtag seine Vertretung hat. Die Kreise bilden ebenfalls Kommunalverbände, die im Kreistag ihre Vertretung finden; dann bestehen noch untere territoriale Repräsentationen in den Amtsausschüssen oder Amtsversammlungen, Bürgermeistereiversammlungen od. Bezirksräten. Die [[Exekutive]] hat unter dem König ein gesetzlich verantwortliches Staatsministerium. Beratendes Kollegium ist der Staatsrat; derselbe besteht aus allen grossjährigen Prinzen des Königlichen Hauses u. einer unbestimmten Anzahl von Staatsdienern, welche der König dazu beruft, den kommandierenden Generälen u. den Oberpräsidenten, wenn sie in Berlin anwesend sind. Das Staatsministerium besteht aus dem Präsidium u. den Ministerien des Auswärtigen, der Finanzen, des Kriegs, des Innern, der Justiz, der geistlichen Unterrichts- u. Medizinalangelegenheiten, f. Landwirtschaft, Domänen u. Forsten, f. Handel u. Gewerbe, f. die öffentlichen Arbeiten. Eine von den Ministerien unabhängige Stellung haben der ev. Oberkirchenrat zu Berlin, die Oberrechnungskammer zu Potsdam u. die Staatsschuldenkommission in Berlin. Die Geschäfte der Verwaltung führen unter Oberleitung der Minister in den Provinzen die Oberpräsidenten, in den Regierungsbezirk die Regierungspräsidenten, in den Kreisen die Landräte, neben denen zur Mitwirkung bei jenen Geschäften die Provinzialräte, die Bezirlsräte u. die Kreisausschüsse berufen sind. In Hohenzollern steht an Stelle des Oberpräsidenten u. des Provinzialrats der zuständige Minister, an Stelle des Landrates der Oberamtmann. Für den Stadtkreis Berlin fungiert als Oberpräsident der der Provinz Brandenburg, als Regierungspräsident der dortige Polizeiräsident, abgesehen von der Aufsicht über die Gemeindeverwaltung, die der Oberpräsident führt; an die Stelle des Provinzialrates u. des Bezirksrates tritt hier der Oberpräsident, in gewissen Fällen an Stelle des erstem der zuständige Minister. Städte von mehr als 25.000 Einwohnern bilden besondere Stadtkreise, in denen die Bürgermeister mit den Stadtausschüssen, abgesehen von eignen königlichen Polizeibehörden, die öffentliche Verwaltung führen. Als Organe des Landrates u. für die untere Polizeiverwaltung sind die Amtsvorsteher bestellt. Streitige Verwaltungssachen entscheiden die Kreisggerichte u. Bezirlsverwaltungsgerichte u. das Oberverwaltungsgericht. in Berlin. Für die Rechtspflege bestehen 13 Oberlandgerichte, 81 Landgerichte mit 36 Kammern für Handelssachen, 91 Schwurgerichtshöfe, 1.083 Amtsgerichte, 35 Strafkammern. | ||
===Staatsfinanzen=== | ===Staatsfinanzen=== | ||
Das Budget für das [[Königreich Preußen]] von 1894/95 weist auf: Bruttoeinnahmen 1.935.958.413 Mk, davon ab Betriebskosten 868.731.355 Mk, so dass die Nettoeinnahmen sich auf 1.067.227.058 Mk belaufen; Ausgaben: dauernde 1.878.101.432 Mk, einmalige u. ausserordentl. 57.856.981 Mk, zus. 1.935.948.413 Mk. Die sämtlichen Staatsschulden betragen 6.371.504.353 Mk, deren Verzinsung, Tilgung, Renten u. Verwaltung 282.309.810 Mk erfordert. | Das Budget für das [[Königreich Preußen]] von 1894/95 weist auf: Bruttoeinnahmen 1.935.958.413 Mk, davon ab Betriebskosten 868.731.355 Mk, so dass die Nettoeinnahmen sich auf 1.067.227.058 Mk belaufen; Ausgaben: dauernde 1.878.101.432 Mk, einmalige u. ausserordentl. 57.856.981 Mk, zus. 1.935.948.413 Mk. Die sämtlichen Staatsschulden betragen 6.371.504.353 Mk, deren Verzinsung, Tilgung, Renten u. Verwaltung 282.309.810 Mk erfordert. | ||
Version vom 5. Juli 2010, 20:13 Uhr
Hierarchie: Regional > Historisches Territorium > Deutsches Reich > Königreich Preußen
Einleitung
Zeitzeichen 1895
Allgemeine Geographie,
Das Königreich Preussen in Deutschland umfasst 1895 den am weitesten im Osten gelegenen, am weitesten im Westen gelegenen und am weitesten im Norden gelegenen Punkt von Deutschland. Diese große Ländermasse nimmt fast ganz Norddeutschland ein, seitdem die Herzogtümer Schleswig u. Holstein, das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau und die Stadt Frankfurt/Main einverleibt wurden, und bildet ein zusammenhängendes Ganzes, ausgenommen die Besitzungen am Jadebusen, die 1850 erworbenen Fürstentümer Hohenzollern und die Enklaven in Reuss, in den Herzogtümern von Sachsen, im Herzogtum Braunschweig, Herzogtum Anhalt uund Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Die Grenzen sind gegen Osten Polen u. das Königreich Galizien, in einem gegen Westen sich bildenden Bogen,
- gegen Süden Galizien, Österreich. Schlesien, Mähren, Böhmen, Sachsen, die Herzogtümer Sachsen-Altenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Koburg-Gotha u. Sachsen-Meiningen, Reuss, Obere Herrschaft von Schwarzburg, Bayern, [Hessen]], die bayrische Pfalz u. Elsass-Lothringen,
- gegen Westen Luxembourg, Belgien und die Niederlande,
- gegen Norden die Nordsee, Oldenburg, Bremen, Dänemark, Lübeck, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz und die Ostsee.
Von Preussen eingeschlossen sind die Fürstentümer Lübeck und Birkenfeld, im Großherzogtum Oldenburg, die hessische Provinz Oberhessen, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, [[Fürstentum Lippe|Lippe und Schaumburg-Lippe, die Herzogtümer Braunschweig und Anhalt, die Untere Herrschaft von Schwarzburg u. der Bundesstaat Hamburg.
Staatliche Einteilung
Für die Verwaltung ist die Monarchie in 12 Provinzen geteilt und diese wieder in 34 Regierungsbezirke die wieder in Kreise (in Hohenzollern in Oberamtsbezirke) zerfallen. Die Provinzen und Regierungsbezirke vom Königreich Preußen mit Areal und Bevölkerung sind folgende:
Provinz Ostpreußen
- Gesamtfläche: 36.987 qkm
- Einwohner: 935.895 <m>, 1.022.768 <w>, = 1.958.663 ges., 53 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Königsberg. 21.110 qkm, Einwohner: 558.080 .<m>, 614069 .<w>, = 1172149 ges., 55 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Gumbinnen, 15.877 qkm, Einwohner: 377.815 <m>, 408699 <w>, 786.514 ges., 50 Ew./qkm.
Provinz Westpreußen
- Gesamtfläche: 25.516 qkm
- Einwohner: 702.522 <m>, 731159 <w>, 1.433.681 ges., 56 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Danzig, 7.953 qkm, Einwohner: 285.849 <m>, 303.327 <w>, 589.176 ges., 74 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Marienwerder, 17.563 qkm, Einwohner: 416.673 <m>, 427.832 <w>, 844.505 ges., 48 Ew./qkm.
Stadtkreis Berlin
- Gesamtfläche: 63 qkm
- Einwohner: 759.623 <m>, 819171 <w>, 1.578.794 ges..
Provinz Brandenburg
- Gesamtfläche: 39837 qkm
- Einwohner: 1.256.712 <m>, 1.285.071 <w>, 2.541.783 ges., 64 Ew./qkm
- Regierungsbezirk Potsdam, 20641 qkm, Einwohner: 705.204 <m>, 699.422 <w>, 1.404.626 ges., 68 Ew./qkm
- Regierungsbezirk Frankfurt (Oder), 19.196 qkm, 551.508 <m>, 585649 <w>, 1.137.157 ges., 59 Ew./qkm.
Provinz Pommern
- Gesamtfläche: 30.112 qkm
- Einwohner: 741.629 <m>, 779260 <w>, 1.520.889 ges., 51 Ew./qkm
- Regierungsbezirk Stettin, 12076 qkm, Einwohner: 367625 <m>, 381392 <w>, 749017 ges., 62 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Köslin, 14026 qkm, Einwohner: 273686 <m>, 289883 <w>, 563569 ges., 40 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Stralsund, 4010 qkm, Einwohner: 100.318 <m>, 107985 <w>, 208303 ges., 52 Ew./qkm.
Provinz Posen
- Gesamtfläche: 28962 qkm
- Einwohner: 839658 <m>, 911984 <w>, 1751642 .ges., 60 Ew./qkm
- Regierungsbezirk Posen, 17512 qkm, Einwohner: 532867 <m>, 593724 <w>, 1126591 ges., 64 Ew./qkm
- Regierungsbezirk Bromberg, 11450 qkm, Einwohner: 306791 <m>, 318260 <w>, 625051 ges., 55 Ew./qkm.
Provinz Schlesien
- Gesamtfläche: 40307 qkm,
- Einwohner: 1999700 <m>, 2224758 <w>, 4224458 ges., 105 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Breslau, 13480 qkm, Einwohner: 751413 <m>, 847909 <w>, 1599322 ges., 119 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Liegnitz, 13608 qkm, Einwohner: 494497 <m>, 552908 <w>, 1047405 ges., 77 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Oppeln, 13219 qkm, Einwohner: 753790 <m>, 823941 <w>, 1577731 ges., 119 Ew./qkm.
Provinz Sachsen
- Gesamtfläche: 25243 qkm,
- Einwohner: 1273692 <m>, 1306318 <w>, 2580010 ges., 102 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Magdeburg, 11504 qkm, Einwohner: 534639 <m>, 536782 <w>, 1071421 ges., 93 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Merseburg, 10209 qkm, Einwohner: 531302 <m>, 544267 <w>, 1075569 ges., 105 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Erfurt, 3530 qkm, Einwohner: 207751 <m>, 225269 <w>, 433020 ges., 12 Ew./qkm.
Provinz Schleswig-Holstein
- Gesamtfläche: 18.903 qkm
- Einwohner: 617.430 <m>, 602.093 <w>, 1.219.523 ges., 65 Ew./qkm.
Provinz Hannover
- Gesamtfläche: 38474 qkm,
- Einwohner: 1137008 <m>, 1141353 <w>, 2278361 ges., 59 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Hannover, 5716 qkm, Einwohner: 262393 <m>, 263819 <w>, 526212 ges., 92 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Hildesheim, 5316 qkm, Einwohner: 235160 <m>, 241103 <w>, 476263 ges., 90 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Lüneburg, 11343 qkm, Einwohner: 211689 <m>, 208404 <w>, 420093 ges., 37 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Stade, 6787 qkm, Einwohner: 170684 <m>, 167511 <w>, 338195 ges., 50 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Osnabrück, 6205 qkm, Einwohner: 149500 <m>, 149978 <w>, 299478 ges., 48 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Aurich, 3107 qkm, Einwohner: 107582 <m>, 110538 <w>, 218120 ges., 70 Ew./qkm.
Provinz Westfalen
- Gesamtfläche: 20206 qkm,
- Einwohner: 1240494 <m>, 1188167 <w>, 2428661 ges., 120 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Münster, 7252 qkm, Einwohner: 272432 <m>, 263809 <w>, 536241 ges., 74 Ew./qkm; Regierungsbezirk Minden, 5258 qkm, 272117 <m>, 277592 <w>, 549709 ges., 105 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Arnsberg, 7696 qkm, Einwohner: 695945 <m>, 646766 <w>, 1342711 ges., 174 Ew./qkm.
- Regierungsbezirk Minden, 5257,98 qkm, Einwohner: 549.709
Provinz Hessen-Nassau
- Gesamtfläche: 15693 qkm
- Einwohner: 809241 <m>, 855185 <w>, 1664426 ges., 106 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Kassel, 10078 qkm, Einwohner: 396444 <m>, 424544 <w>, 820988 ges., 81 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Wiesbaden, 5615 qkm, Einwohner: 412797 <m>, 430641 <w>, 843438 ges., 150 Ew./qkm.
Provinz Rheinland
- Gesamtfläche: 26992 qkm,
- Einwohner: 2358035 <m>, 2352356 <w>, 4710391 ges., 175 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Koblenz, 6205 qkm, Einwohner: 314594 <m>, 319044 <w>, 633638 ges., 102 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Düsseldorf, 5472 qkm, Einwohner: 993157 <m>, 979958 <w>, 1973115 ges., 361 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Köln, 3977 qkm, Einwohner: 411396 <m>, 415678 <w>, 827074 ges., 208 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Trier, 7183 qkm, Einwohner: 357745 <m>, 354253 <w>, 711998 ges., 99 Ew./qkm;
- Regierungsbezirk Aachen, 4155 qkm, Einwohner: 281143 <m>, 283423 <w>, 564566 ges., 136 Ew./qkm.
Regierungsbezirk Sigmaringen, (Hohenzollern)
- Gesamtfläche: 1142 qkm,
- Einwohner: 31466 <m>, 34619 <w>, 66085 ges., 58 Ew./qkm;
Königreich Preußen , Übersicht
- Gesamtfläche: 348.437 qkm,
- Gesamteinwohner: 14.703.105 <m>, 15254262 <w>, 29957367 ges., 86 Ew./qkm.
Selbständige, von der Provinzialeinteilung ausgenommene Territorien sind der Stadtkreis Berlin und der Regierungsbezirk Sigmaringen (Hohenzollern'sche Lande). Dazu kommen die Gewässer der Ost- und Nordsee: das Kurische Haff mit 1.619,47 qkm, das Frisch Haff mit 860,47 qkm, die Oder-Mündung mit 966,08 qkm, die anderen Küstengewässer der Ostsee 572,51 qkm, mithin die zum preußischen Gebiet gehörenden Gewässer der Ostseeküsten: 4027,53 qkm, hierzu Jadebusen u. holsteinische Elbfläche mit 135,67 qkm, ergiebt für die preußischen Küstengewässer ohne die holsteinischen und hannoverschen 4154,20 qkm
Bevölkerung
Bezüglich der Abstammung u. Muttersprache waren am 0112.1890 im Königreich Preußen vorhanden: 26.100.284 Deut., 143.900 Skandinavier (Dänen), 117.567 Litauer, 65.248 Wenden, 2.920.306 Polen, Masuren u. Kassuben, 73.930 Tschechen und Mähren, 10.967 Wallonen, 6.216 Franzosen, etc. Nach dem religiösen Bekenntnissen wurden gezählt: 19.230.376 Ev., 10.252.807 Kath., 95.349 andere Christen, 372.058 Jud., 328 Bekenner anderer Religionen, 2.871 mit unbestimmten und 1.492 ohne Angabe des religiösen Bekenntnisses.
Kultur, Religion, Bildung
Das Unterrichtswesen im Königreich Preußen steht 1895 unter bester Pflege: 10 Universitäten, 3 technische Hochschulen, 4 Akademieen (Kunst), 270 Gymnasien, 44 Progymnasien, 86 Realgymnasien, 9 Ober-Realschulen, 20 Realschulen, 85 Realprogymnasien, 17 Schulen (Landwirtschaft), 111 Seminare (Lehrer) umd sehr viele Fachschulen.
Die evangelische Kirchenverfassung beruht auf dem Synodalsystem; die 9 älteren Provinzen bilden einen einheitlichen Kirchenverband mit einer General-Synode, Hannover, Schleswig-Holstein, die Regierungsbezirke Kassel u. Wiesbaden bilden besondere Synodalverbände; in den älteren Provinzen ist der evangelische Oberkirchenrat in Berlin die höchste kirchliche Behörde, der der General- Synodalvorstand u. der General-Synodalrat zur Seite stehen u. die Konsistorien der 9 Provinzen untergeordnet sind; in der Provinz Hannover das Landes-Konsistorium zu Hannover mit 5 Konsistorien u. dem reformierten Ober-Kirchenrat, in Schleswig-Holstein das ev.- lutherische Konsistorium in Kiel, in der Provinz Hessen-Nassau die Konsistorien in Kassel u. Wiesbaden, das lutherische u. reformierte Konsistorium für die Stadt Frankfurt/Main; für die altlutherische Kirchen-Gemeinschaft das Ober-Kirchenkollegium in Breslau.
Für die römisch-katholische Kirche bestehen die Erzbistümer Köln, Posen-Gnesen, die exemten (=ausgegliederten) Bistümer Breslau, Ermland, Hildesheim, Osnabrück, die Suffragan-Bistümer (untergeordneten) Münster, Paderborn, Trier, Kulm, Fulda.
Klima
Das Klima ist bei einer so bedeutenden Ausdehnung durch mehr als 6 Breitengrade und 18 Längengrade sehr verschieden. Trier hat 11°, Münster und Arnsberg 10°, Salzwedel, Potsdam, Berlin, Frankfurt/Oder, Posen 9°, Rügen, Köslin, Breslau 8°, Königsberg 7°, Memel 6° mittlere Temperatur. Überhaupt liegt Preußen im Gebiet des Sommerregens und das Klima ist gesund, rauher im Gebirge und veränderlicher an den Küsten.
Meere, Inseln
Die Nordsee und die Ostsee bespülen die Küsten von Preußen im Norden, die Küste der Nordsee, etwa 200 km lang, ist einförmig und niedrig, zum Teil unter dem Meeresspiegel, so dass Deiche schützen müssen, sie ist teils flach u. sandig, teils sumpfig und moorig, teils dem Meere abgewonnenes Marschland, vor ihr das 8 - 16 km breite Wattenmeer und teils innerhalb, teils längs desselben eine Reihe von grösseren u. kleineren Inseln. Die Ostseeküste, 1.244 km lang., hat nur an wenigen Stellen steile Striche, sonst meist flach und niedrig, durch Dämme geschützt. Vor ihr liegen grössere Inseln und sie bildet im Gegensatze zur Nordsee tief einschneidende Meerbusen.
Seen, Flüsse, Kanäle
Die Hauptflüsse. in Preußen sind der Rhein, die Ems, Weser, Elbe, Oder, Weichsel, Memel und die Donau; letztere 1895 allerdings nur in ihrem oberen Laufe in Hohenzollern. Grössere Landseen mit über 77 ha hat Preussen etwa 390, von denen die meisten u. größten in den Provinzen Ostpreussen, Westpreussen und Brandenburg, kleinere in Pommern und Posen. Die bedeutendsten sind: der Spirdingsee und der Mauersee im Regierungsbezirk. Gumbinnen, der Geserichsee im Regierungsbezirk Königsberg, in Pommern der Maduesee, in Brandenburg die Reihe der Havel-Seen u. der Schwielungsee (von der Spree durchströmt); in Hannover liegt das Steinhuder Meer, im Rheinland auf der Vulkan-Eifel der Laacher See. In Ostpreußen liegt der König-Wilhelmkanal, der Seckenburg-Kanal, der große Friedrichsgraben, die Masurische Wasserstrasse, der Elbing-Oberländ-Kanal, in Westpreußen der Weichsel-Nogat-Kanal, der Kraffohl-Kanal, der Weichsel-Haff-Kanal; in Posen der Bromberger Kanal; in Pommern die Kreuzfahrt u. die Schillersdorfer Fahrt; in Brandenburg der Friedrich-Wilhelmkanal (Müllroser Kanal), der Finow-Kanal, Oranienburger Kanal, Wenlow-Kanal, Ruppiner Kanal, große Havelländer Hauptkanal, der Lindower Fliess, der Lychenow-Kanal, Templiner Kanal, Storkow-Kanal, Körissche Kanal, Landwehr-Kanal, Berlin-Spandauer-Schiffahrtkanal; in Sachsen der Plauen'sche Kanal u. der Ihle-Kanal; in Schleswig der Stecknitz-Kanal u. Kaiser-Wilhelmkanal (Nordostsee-Kanal); in Hannover der Bremervörde-Kanal, der Osthannover-Kanal (zw. Weser u. Elbe), der Ringstädter Kanal, der Hadeln'sche Kanal, der Ems-Kanal, der Ems-Vechte-Kanal, der Trockschuyter Kanal, der Papenburger Kanal, der Südnord-Kanal, der Dortmund-Ems-Kanal; in der Provinz Rheinland der Saar-Kanal, der Rhein-Weser-Elbe-Kanal. Die schiffbaren Flpsse und Kanäle haben annähernd eine Länge von 9.000 km.
Gebirge
Der grössere Teil von Preussen gehört der nordeuropäischen Tiefebene an; der 5. Teil der Oberfläche, die Südteile von Schlesien, Sachsen, Hannover, Hessen-Nassau, Westfalen und der Provinz Rheinland ist Bergland, das im Ost-Süd-Osten in der Schneekoppe und dem Hohen-Rad (1.601 m, bzw. 1.506 m) seine höchsten Spitzen erreicht. Auf das Tiefland kommen fast 77 %, auf das Gebirgsland 23 % des Gesamtareals, eine von Breslau über Halle und Görlitz nach der Mündung der Ruhr gezogene Linie bildet die Grenze zwischen dem Berg- und Tiefland, in das nur noch der Harz und die Wesergebirge vorspringen.
Landwirtschaft, Ackerbau, Flora
Die Bodenkultur in Preußen befindet sich 1895 auf hoher Stufe. Das Areal verteilt sich nach den Kulturarten: 50 % Äcker u. Gärten, 9,6 % Wiesen, 10,8 % Weiden, 0,01 % Weinberge u. 23,3 % Waldungen. Zu den reichsten Provinzen hinsichtlich des Anbaus (Getreide) gehören Sachsen, Schleswig-Holstein, Ostpreussen, Westpreussen, Pommern, Hannover u. Hessen-Nassau; für. Handelspflanzen ist die Kultur von Flachs (Ostpreussen u. Schlesien), Hopfen (Posen), Runkelrüben (Sachsen u. Schlesien), Tabak (Brandenburg u. Pommern), Gemüse (Sachsen u. Hessen-Nassau), Obst, Wein (Rheinland u. Hessen-Nassau) von hoher Bedeutung. Im Graslandbau stehen Hannover, Westfalen, Schleswig-Holstein u. Ostpreußen obenan; die Kultur der Waldungen ist auf hoher Stufe.
Landwirtschaft, Viehzucht, Fauna
Der Viehstand in Preussen belief sich 1892 auf: 2.647.388 Pferde, 9.850.960 Rinder, 10.092.568 Schafe, 7.704.354 Schweine, 1.953.748 Ziegen.
Industrie 1895
Fabrikation (Maschinen) in Berlin, Breslau, Königsberg, Stettin, Magdeburg, Köln, Düsseldorf, Aachen, Elbing. Eisenbahnwagen u.a. Wagen (in Berlin, Aachen, Stettin, Breslau, Köln, Kassel); Musikinstrumente (in Berlin, Liegnitz, Breslau). In der Tonwarenindustrie betreiben Berlin und die Regierungsbezirke Erfurt u. Breslau die Erzeugung von Porzellan; Steingut u. Fayence in Berlin u. in der Provinz Rheinland, Schmelztiegel u. Chamottesteine im Regierungsbezirk Kassel (Grossalmerode u. Exterode), tönerne Krüge u. Pfeifen der Unterwesterwaldkreis u. Regierungsbezirk Wiesbaden. Die Glasindustrie hat ihren Hauptsitz in Schlesien u. in der Prov. Rheinland. Juwelierarbeiten besonders in Berlin u. Frankfurt am Main, Schleifereien (Achat) im Ostteil des Regierungsbezirk Trier. Fabrikation von Tischlerwaren in Berlin u. Erfurt; Drechslerwaren in Berlin, Danzig u. Stolp (Waren aus Bernstein); Schnitzwaren in den Regierungsbezirk Erfurt u. Liegnitz; Strohwarenmanufaktur im Regierungsbezirk Breslau; Industie (Leder) besonders in der Provinz Rheinland, in der Provinz Sachsen, Schlesien, Berlin; Fabrikation (Wachstuch, Gummi, Guttapercha) wird in Harburg, Hannover, u. Berlin betrieben. Chemikalienindustrie in der Provinz Sachsen, im Regierungsbezirk Breslau, in Aachen, Köln, Bonn, Duisburg, Hannover, Osterode (Harz), Kassel, Frankfurt/Main; Parfümerie in Köln u. Berlin, Teerfarben in Elberfeld, Barmen, Krefeld, Fabrikation (Mineralöle u. Paraffin) in der Provinz Sachsen; Seife u. Kerzenerzeugung in Berlin, Barmen, Köln; Fabrikation (Zündhölzer) in Schlesien.
Bergbau, Hüttenbetrieb, Salinen 1895
Preußn ist sehr reich an Mineralschätzen, besonders in Schlesien, Sachsen, Hannover, Westfalen u. der Provinz Rheinland; es übertrifft 1892 in der Produktionsmenge von fossiler Kohle u. Roheisen alle Staaten des europäischen Kontinents, in der von Zink alle Staaten der Welt. Die Bergwerke, Salinen u. Hütten ergaben 1892 folgende Resultate. Es wurden in den Bergwerken gefördert: 65442558 t Steinkohle (26530511 t in Westfalen, 18340492 t in der Provinz Rheinland, 19849242 t in Schlesien), 17219033 t Braunkohle (10925139 t in Sachsen), 245551 t Steinsalz (212129 t in Sachsen), 171054 t Kainit (nur in Sachsen), 353332 t andere Kalisalze (nur in Sachsen), 4081306 t Eisen (Erz; (1063439 t in der Prov. Rheinland, 1052500 t in Westfalen, 695952 t in Schlesien, 659903 t in Hessen-Nassau, 418206 t in Hannover), 797698 t Zink (Erz; 661309 t in Schlesien), 157023 t Blei (Erz; 56719 t in der Prov. Rheinland, 48032 t in Hannover), 565788 t Kupfer (Erz: 500664 t in Sachsen), 31388 t Mangan (Erz), 104394 t Schwefelkies etc. Die Gewinn. von Salzen aus wässeriger Lösung war folgende: 264896 t Kochsalz (101160 t in Sachsen, 45625 t in Hannover), 77096 t Chlorkalium (8646 t in Sachsen), 49642 t Glaubersalz, 20771 t schwefelsaures Kali, 29588 t schwefelsaure Tonerde, 4269 t Alaun etc. Die Hüttenproduktion ergab: 3439081 t Roheisen (1726828 t in der Prov. Rheinland, 1022590 t in Westfalen, 471496 t in Schlesien), 139938 t Zink (89149 t in Schlesien, 37000 t in der Provinz Rheinland), 85546 t Blei (41525 t in der Provinz Rheinland), 20941 t Kupfer, 296636 kg Silber (49342 kg in Hannover, 116668 kg in der Prov. Rheinland), 349454 t Schwefelsäure (47797 t in Schlesien, 85346 t in der Prov. Rheinland), 7764 t Eisenvitriol etc. An Mineralquellen ist Preussen sehr reich, sie befinden sich meist im schlesischen Gebirge, im Taunus u. in der Eifel.
Metallwaren
Die gewerbliche Industrie in Preussen hat in der Prov. Rheinland, Westfalen, Sachsen, Schlesien u. Brandenburg 1892 ihre höchste Blüte erreicht. In der Metallindustrie betreiben die Bereitung von Stabeisen u. gewalztem Eisen bes. die Prov. Rheinland, Westfalen (Regierungsbezirk Arnsberg), Schlesien (Oppeln) u. der Regierungsbezirk Wiesbaden, Stahlfabrikation (Regierungsbezirk Arnsberg u. Düsseldorf), Gussstahl (in Essen); Eisenblech (Westfalen, Prov. Rheinland u. Wiesbaden), Eisendraht (Regierungsbezirk Arnsberg), Gusswaren (Prov. Rheinland), Eisen u. Stahlwaren (Düsseldorf u. Arnsberg); Hiebwaffen u. Stichwaffen (Regierungsbezirk Düsseldorf, Solingen), Schmiedewaren (Düsseldorf, Arnsberg, Regierungsbezirk Kassel, Schmalkalden); Sicheln u. Sensen (Gfsch. Mark), Nähnadeln (Regierungsbezirk Arnsberg u. Aachen); Gewehre (Sachsen u. in Spandau); Kanonen aus Gussstahl (Essen, Witten u. Bochum), eiserne Ketten f. Schiffe (bei Stettin, in Memel u. Königsberg); Goldwaren u. Bijouterie (in Hanau, Regierungsbezirk Kassel), Waren aus Gold u. Silber (in Berlin), Industrie (Messing, Bronze, Neusilber u. Britannia; in Berlin, Frankfurt/Main, Iserlohn, Altona); Zinn (in Hannover u. Berlin).
Baumwolle, Leinen, Wolle, Seide
Die Seideindustrie in Preußen hat ihren Hauptsitz im Regierungsbezirk Düsseldorf (Krefeld, Elberfeld, Barmen); die Streichgarn u. Kammgarnindustrie. Besonders in den Regierungsbezirken Aachen u. Düsseldorf; Streichgarn in den Regierungsbezirken Frankfurt/Oder, Potsdam, Liegnitz; Fabrikation (Teppiche) besonders in Berlin. Die Baumwolleindustrie. blüht besonders in den Regierungsbezirk Düsseldorf, Münster u. Hannover. Die Industie. (Leinen) ist vorzugsweise in Schlesien (bes. Liegnitz) u. in Westfalen (Bielefeld) konzentriert. Juteindustrie bes. in Bonn, Färberei im Regierungsbezirk Düsseldorf, Färberei (Seide) in Krefeld, Buntstickerei in Berlin u. Frankfurt/Main, Posamenten in Berlin, Barmen, Brieg.
Nahrungsmittel, Spirituosen, Tabak
Mühlengewerbe findet sich in der ganzen Monarchie von Preußen; Fabrikation (Zucker aus Rüben). in der Prov. Sachsen u. Schlesien; Kaffee-Surrogate im Regierungsbezirk Merseburg, Schokolade ebenda, in Berlin u. v. a. Orten. Brauerei (Bier) in allen grösseren Städten in hoher Blüte. Brennereien (Branntwein) u. Fabrikation (Liqueur) in allen Teilen im Königreich; Fabrikation (Tabak) im Kreis Herford (Westfalen), in der Provinz Rheinland, in Berlin, Magdeburg, Hannover, Frankfurt am Main, Hanau.
Eisenbahnen
Die Staatsbahnen (EB) im Königreich Preußen hatten 1893 eine Gesamtlänge von 25.838,3 km (17.297,5 km Hpt- u. 6.847,8 km Nebenbahnen); davon waren 9.392,5 km 2- u. mehrgeleisig. Ihre Verwaltung ist seit dem 01.oe. 1895 auf 20 EB-Direktionen verteilt, deren Sitze folgende sind: Altona, Berlin, Breslau, Bromberg, Danzig, Elberfeld, Erfurt, Essen, Frankfurt/Main, Halle, Hannover, Kassel, Kattowitz, Köln, Königsberg, Magdeburg, Münster, Posen, Sankt Johann-Saarbrücken u. Stettin.
Verfassung 1895
Königreich in Deutschland u. deutscher Bundesstaat (der grösste Staat in Deutschland); Preußen ist eine konstitutionelle Monarchie, die gegenwärtige Verfassung stammt vom 31.01.1850, Änderungen vom , 1851, 1852 1853, 1854, 1855 und 1857. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinsam durch den König u. den Landtag ausgeübt. Der Landtag besteht aus 2 Häusern, dem Herrenhaus u. dem Hause der Abgeordneten. Jenes ist zusammengesetzt aus den erblichen Mitgliedern aus dem höheren Adelsstande, vom König auf Lebenszeit ernannten Mitgliedern u. vom König auf Präsentation gewisser Körperschaften u. Verbände ernannten Mitgliedern; das Abgeordnetenhaus besteht aus 432 Mitgliedern, die in indirekter Wahl alle 5 Jahre gewählt werden.
Die Kammern werden alljährlich. vom Könige einberufen u. müssen innerhalb 6 Monaten nach dem Erlöschen ihrer Periode oder nach ihrer Auflösung wieder gewählt werden. Jedes Haus erwählt seinen Präsidenten u. seine Vizepräsidenten. Das Herrenhaus ist bei Anwesenheit von 60, das Abgeordnetenhaus mit der Mehrzahl der Mitglieder beschlussfähig.
Dem König, sowie jedem Haus des Landtages steht das Recht zu, Gesetze vorzuschlagen. Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses erhalten Reisekosten u. Diäten. Sodann bildet jede Provinz einen mit Korporationsrechten ausgestatteten Kommunalverband für die Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten, der im Provinzlandtag seine Vertretung hat. Die Kreise bilden ebenfalls Kommunalverbände, die im Kreistag ihre Vertretung finden; dann bestehen noch untere territoriale Repräsentationen in den Amtsausschüssen oder Amtsversammlungen, Bürgermeistereiversammlungen od. Bezirksräten. Die Exekutive hat unter dem König ein gesetzlich verantwortliches Staatsministerium. Beratendes Kollegium ist der Staatsrat; derselbe besteht aus allen grossjährigen Prinzen des Königlichen Hauses u. einer unbestimmten Anzahl von Staatsdienern, welche der König dazu beruft, den kommandierenden Generälen u. den Oberpräsidenten, wenn sie in Berlin anwesend sind. Das Staatsministerium besteht aus dem Präsidium u. den Ministerien des Auswärtigen, der Finanzen, des Kriegs, des Innern, der Justiz, der geistlichen Unterrichts- u. Medizinalangelegenheiten, f. Landwirtschaft, Domänen u. Forsten, f. Handel u. Gewerbe, f. die öffentlichen Arbeiten. Eine von den Ministerien unabhängige Stellung haben der ev. Oberkirchenrat zu Berlin, die Oberrechnungskammer zu Potsdam u. die Staatsschuldenkommission in Berlin. Die Geschäfte der Verwaltung führen unter Oberleitung der Minister in den Provinzen die Oberpräsidenten, in den Regierungsbezirk die Regierungspräsidenten, in den Kreisen die Landräte, neben denen zur Mitwirkung bei jenen Geschäften die Provinzialräte, die Bezirlsräte u. die Kreisausschüsse berufen sind. In Hohenzollern steht an Stelle des Oberpräsidenten u. des Provinzialrats der zuständige Minister, an Stelle des Landrates der Oberamtmann. Für den Stadtkreis Berlin fungiert als Oberpräsident der der Provinz Brandenburg, als Regierungspräsident der dortige Polizeiräsident, abgesehen von der Aufsicht über die Gemeindeverwaltung, die der Oberpräsident führt; an die Stelle des Provinzialrates u. des Bezirksrates tritt hier der Oberpräsident, in gewissen Fällen an Stelle des erstem der zuständige Minister. Städte von mehr als 25.000 Einwohnern bilden besondere Stadtkreise, in denen die Bürgermeister mit den Stadtausschüssen, abgesehen von eignen königlichen Polizeibehörden, die öffentliche Verwaltung führen. Als Organe des Landrates u. für die untere Polizeiverwaltung sind die Amtsvorsteher bestellt. Streitige Verwaltungssachen entscheiden die Kreisggerichte u. Bezirlsverwaltungsgerichte u. das Oberverwaltungsgericht. in Berlin. Für die Rechtspflege bestehen 13 Oberlandgerichte, 81 Landgerichte mit 36 Kammern für Handelssachen, 91 Schwurgerichtshöfe, 1.083 Amtsgerichte, 35 Strafkammern.
Staatsfinanzen
Das Budget für das Königreich Preußen von 1894/95 weist auf: Bruttoeinnahmen 1.935.958.413 Mk, davon ab Betriebskosten 868.731.355 Mk, so dass die Nettoeinnahmen sich auf 1.067.227.058 Mk belaufen; Ausgaben: dauernde 1.878.101.432 Mk, einmalige u. ausserordentl. 57.856.981 Mk, zus. 1.935.948.413 Mk. Die sämtlichen Staatsschulden betragen 6.371.504.353 Mk, deren Verzinsung, Tilgung, Renten u. Verwaltung 282.309.810 Mk erfordert.
Militär
Heer und Marine im Königreich Preußen Deutschland.
Quelle
- Quelle: Hic Leones
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Deutscher Bund, German Confederation (1815 - 1866) ( Staatenbund) Norddeutscher Bund (1867 - 1870) ( StaatenbundBundesstaat) Deutsches Reich, German Empire, Duitse Rijk (1871-01-01 - 1945-06-04) ( Bundesstaat) |
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Untergeordnete Objekte |
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