Kloster (Gebiet): Unterschied zwischen den Versionen
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Kloster ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Kloster (Begriffsklärung). |
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Der Begriff[Bearbeiten]
Der Begriff Kloster im Sinne von GOV umfasst hier die Anlage mit dem Landbesitz und die Liegenschaften eines Klosters. Dazu gehörten neben den eigentlichen Klostergebäuden einzelne Dörfer und Weiler bzw. Teile davon oder Höfe. Im Laufe der Jahrhunderte haben einige Klöster durch Schenkungen und Zukauf großen Grundbesitz erworben, der teilweise Größe und Bedeutung von Grafschaften mit bis zu 15.000 Einwohnern hatte. Mit der Säkularisation zu Beginn des 19. Jh. verloren die Klöster ihren Grundbesitz. [1]
Einzelne Definitionen[Bearbeiten]
GOV-Objekttyp[Bearbeiten]
81 - Kloster (Gebiet) - {eng=monastery, deu=Kloster, pol=klasztor, cze=klášter, dut=klooster, rus=монастырь}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext[Bearbeiten]
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Kloster (Gebiet),
Eigenschaften[Bearbeiten]
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen[Bearbeiten]
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen[Bearbeiten]
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten[Bearbeiten]
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen[Bearbeiten]
Anmerkungen und Quellenangaben[Bearbeiten]
- ↑ Das Land Baden-Württemberg, Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, Bd. I, 1974, S. 222