Zivilstandsregister: Unterschied zwischen den Versionen
(Konkretisierung; Korrektur: In den Gebieten rheinischen Rechts in Preußen wurden die Zivilstandsregister erst 1876 die Personenstandsregister abgelöst.) |
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Mit dem Ende von Napoleons Herrschaft und nach der Neuordnung Europas durch den Wiener Kongress, wurden die Zivilstandsregister teilweise wieder abgeschafft. Fortgeführt wurden sie vor allem in der [[Rheinprovinz]], in [[Lübeck]] und in [[Bremen]]. | Mit dem Ende von Napoleons Herrschaft und nach der Neuordnung Europas durch den Wiener Kongress, wurden die Zivilstandsregister teilweise wieder abgeschafft. Fortgeführt wurden sie vor allem in Teilen der [[Rheinprovinz]], in [[Lübeck]] und in [[Bremen]]. | ||
1874 wurden die Zivilstandsregister in [[Preußen]] und 1876 im übrigen [[Deutsches Reich|Deutschen Reich]] durch die dann eingeführten [[Personenstandsregister]] abgelöst. Mit der Führung der Personenstandsregister sind seitdem Standesbeamte betraut. Inhaltlich gleichen diese Register den Zivilstandsregistern ziemlich genau. | 1874 wurden die Zivilstandsregister in [[Preußen]] außer in den Gebieten, in denen die Zivilstandsregister nach französichen Vorbild weitergeführt wurden, und 1876 im übrigen [[Deutsches Reich|Deutschen Reich]] durch die dann eingeführten [[Personenstandsregister]] abgelöst. Mit der Führung der Personenstandsregister sind seitdem Standesbeamte betraut. Inhaltlich gleichen diese Register den Zivilstandsregistern ziemlich genau. | ||
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Die Erstschriften der Geburts- Heirats- und Sterberegister liegen in den heute zuständigen Kommunalarchiven, die Zweitschriften in den zuständigen Personenstandsarchiven [[Personenstandsarchiv Rheinland|Rheinland]] und [[Personenstandsarchiv Detmold|Detmold (für Westfalen)]].<br /> | Die Erstschriften der Geburts- Heirats- und Sterberegister liegen in den heute zuständigen Kommunalarchiven, die Zweitschriften in den zuständigen Personenstandsarchiven [[Personenstandsarchiv Rheinland|Rheinland]] und [[Personenstandsarchiv Detmold|Detmold (für Westfalen)]].<br /> | ||
Zu den Zivilstandsregistern wurden sogenannte [[Belegakte]]n (auch Sammelakten genannt) geführt. Darin wurden alle Belege gesammelt, die für eine Geburt, eine Heirat oder einen Sterbefall beigebracht werden mussten. Diese Belegakten bilden einen eigenen Bestand in den Beständen der Personenstandsarchive und sind nach [[Landgericht]]en geordnet. | Zu den Zivilstandsregistern wurden sogenannte [[Belegakte]]n (auch Sammelakten genannt) geführt. Darin wurden alle Belege gesammelt, die für eine Geburt, eine Heirat oder einen Sterbefall beigebracht werden mussten. Diese Belegakten bilden einen eigenen Bestand in den Beständen der Personenstandsarchive und sind nach [[Landgericht]]en geordnet. | ||
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;Uneheliche Kinder: erhielten nach dem Code civil den Familiennamen des Vaters, wenn sie bei Eintragung ins Geburtenbuch von denselben anerkannt wurden. Nicht anerkannte Kinder erhielten den Geburtsnamen der Mutter. Erfolgte die Anerkennung durch den Vater erst später (z. b. bei der Eheschließung der unehelichen Eltern), wurde die Anerkennung beigeschrieben und das Kind trug fortan den Familiennamen des Vaters. Diese Praxis galt bis 31.12.1899.<ref>Schwan, Französische Personenstandsurkunden, S. 131.</ref> | |||
;Verstorbene Ehefrauen: wurden in den [[Dezennaltabelle]]n oft nur unter ihrem Geburtsnamen verzeichnet. | |||
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*Friedrich Schwan: ''Die französischen Personenstandsurkunden im linksrheinischen Deutschland, ein Leitfaden für Standesbeamte und Ahnenforscher'', München (u. a.) 1942. | *Friedrich Schwan: ''Die französischen Personenstandsurkunden im linksrheinischen Deutschland, ein Leitfaden für Standesbeamte und Ahnenforscher'', München (u. a.) 1942. ([https://www.familysearch.org/ark:/61903/3:1:3Q9M-C9B8-73LJ-V?mode=g&cat=247515 Family Search]) | ||
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Aktuelle Version vom 29. Juli 2024, 12:03 Uhr
Bevölkerungsverzeichnisse > Zivilstandsregister
Geschichte[Bearbeiten]
Am 20. September 1792 erließ die französische Nationalversammlung ein Gesetz, das die rechtskräftige Beurkundung des Zivilstandes der französischen Bürger regelte. Diesem Gesetz folgten eine ganze Reihe weiterer Erlasse und Gesetze, die seine Bestimmungen ergänzten und erweiterten.
Die Besetzung des linken Rheinufers durch französische Truppen brachte die Zivilstandsgesetze in dieses Gebiet. Bereits am 29. Prärial IV (17. Juni 1796) wurden in den Departements Ourthe und Niedermaas die französischen Zivilstandsgesetze bekannt gemacht. Am 12. Floreal VI (1. Mai 1798) wurden sie auch in den vier neu errichteten Départements des linken Rheinufers - de Rhin et Moselle, de la Roer, de la Sarre, sowie du Mont Tonnerre (Donnersberg) - offiziell eingeführt.
Nach der Bildung des Rheinbundes und der Zerschlagung Preußens fand die staatliche Registerführung auch Eingang im rechtsrheinischen Gebiet, so im Kurfürstentum Hannover, im Königreich Westfalen, Herzogtum Berg, Großherzogtum Frankfurt und im Herzogtum Warschau, im Herzogtum Nassau, Großherzogtum Baden, an der Nordseeküste und in den Hansestädten.
Mit dem Ende von Napoleons Herrschaft und nach der Neuordnung Europas durch den Wiener Kongress, wurden die Zivilstandsregister teilweise wieder abgeschafft. Fortgeführt wurden sie vor allem in Teilen der Rheinprovinz, in Lübeck und in Bremen.
1874 wurden die Zivilstandsregister in Preußen außer in den Gebieten, in denen die Zivilstandsregister nach französichen Vorbild weitergeführt wurden, und 1876 im übrigen Deutschen Reich durch die dann eingeführten Personenstandsregister abgelöst. Mit der Führung der Personenstandsregister sind seitdem Standesbeamte betraut. Inhaltlich gleichen diese Register den Zivilstandsregistern ziemlich genau.
Beschreibung der Register[Bearbeiten]
Die Register enthalten Eintragungen über Geburten, Heiraten und Sterbefälle. Sie mussten in doppelter Ausführung geführt werden. Zuständig für die Führung war der oder einer der Bürgermeister des jeweiligen Ortes. Eine Besonderheit bildete dabei Westfalen: dort wurden die Register in französischer Zeit nach Konfessionen getrennt von den ortsansässigen Pfarrern und Rabbinern der jeweiligen Gemeinden geführt.
Die einzelnen Einträge werden als Urkunden bezeichnet. Zunächst waren die Eintragungen komplett handschriftlich, später wurde die Führung der Register durch Vordrucke erleichtert. Spätestens seit der Benutzung der Vordrucke wurden die Eintragungen dann auch in nach der Art der Eintragungen getrennten Büchern vorgenommen. Sie erhielten jahrweise alphabetische Register, die später zu Zehnjahresregistern, den Dezennaltabellen, zusammengefasst wurden. Für die Aufgebote, die allgemein Ehe- oder Heiratsverkündigungen genannt wurden, wurden ebenfalls Register angelegt, diese aber nur in einfacher Ausfertigung.
Die rechtliche Basis[Bearbeiten]
Der Code Napoléon, auch Code Civil, Civilgesetzbuch, Napoleons Gesetzbuch, genannt, der am 30. Ventôse XI (21. März 1803) erschien, fasste die Personenstandsgesetze zusammen und regelte die Führung der Register nachhaltig. Im Königreich Westfalen beispielsweise wurde der Code Napoléon per Dekret vom 22. Januar 1808 eingeführt, im Großherzogtum Berg per Dekret vom 12. November 1809 mit Wirkung zum 1. Januar 1810.
Einen Auszug aus dem Code Napoléon, die Beurkundung des Personenstands betreffend, finden Sie hier: Code Civil - Von den Personen
Deutschland (Bestandsnachweise)[Bearbeiten]
Baden-Württemberg[Bearbeiten]
Berlin[Bearbeiten]
Das Landesarchiv Berlin erhält sukzessive die Standesamtsregister und Sammelakten der Standesämter Berlins<ref>http://www.archivauskunft.de/2012/05/personenstandsunterlagen-im-landesarchiv-berlin/</ref>. Darüber hinaus ist geplant, die Bestände des Standesamts I (Personenstandsregister der ehemaligen deutschen Ostgebiete) ebenfalls zu übernehmen.
Bremen[Bearbeiten]
Die Originale befinden sich im Staatsarchiv Bremen. Eine Bestandsübersicht findet sich auf der Regionalen Forschungsseite Bremen bzw. unter den einzelnen Stadtteilen.
Hessen[Bearbeiten]
Die Zweitschriften werden im Personenstandsarchiv Hessen in Neustadt (Hessen) gelagert. <ref>http://www.staatsarchiv-marburg.hessen.de/irj/HStAM_Internet?uid=31005296-2157-21f3-efef-e2389e481851</ref>
Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten]
Die Erstschriften der Geburts- Heirats- und Sterberegister liegen in den heute zuständigen Kommunalarchiven, die Zweitschriften in den zuständigen Personenstandsarchiven Rheinland und Detmold (für Westfalen).
Zu den Zivilstandsregistern wurden sogenannte Belegakten (auch Sammelakten genannt) geführt. Darin wurden alle Belege gesammelt, die für eine Geburt, eine Heirat oder einen Sterbefall beigebracht werden mussten. Diese Belegakten bilden einen eigenen Bestand in den Beständen der Personenstandsarchive und sind nach Landgerichten geordnet.
Siehe auch Zivilstandsregister in Nordrhein-Westfalen
Besonderheiten[Bearbeiten]
- Uneheliche Kinder
- erhielten nach dem Code civil den Familiennamen des Vaters, wenn sie bei Eintragung ins Geburtenbuch von denselben anerkannt wurden. Nicht anerkannte Kinder erhielten den Geburtsnamen der Mutter. Erfolgte die Anerkennung durch den Vater erst später (z. b. bei der Eheschließung der unehelichen Eltern), wurde die Anerkennung beigeschrieben und das Kind trug fortan den Familiennamen des Vaters. Diese Praxis galt bis 31.12.1899.<ref>Schwan, Französische Personenstandsurkunden, S. 131.</ref>
- Verstorbene Ehefrauen
- wurden in den Dezennaltabellen oft nur unter ihrem Geburtsnamen verzeichnet.
Rheinland-Pfalz[Bearbeiten]
Die Zweitschriften werden im Personenstandsarchiv der Landeshauptarchivs in Koblenz gelagert.<ref>http://www.landeshauptarchiv.de/index.php?id=189</ref>
Frankreich[Bearbeiten]
Siehe Online-Archive in Frankreich.
Siehe auch[Bearbeiten]
Literatur[Bearbeiten]
- Friedrich Schwan: Die französischen Personenstandsurkunden im linksrheinischen Deutschland, ein Leitfaden für Standesbeamte und Ahnenforscher, München (u. a.) 1942. (Family Search)
- FÜCHTNER, Jörg, und LAUERMANN, Andrea, Die Zivilstandsregister und die Kirchenbuchduplikate im Nordrhein-Westfälischen Personenstandsarchiv Rheinland, Eine Übersicht, Brühl, 1996.
- Wolfgang Ribbe, Eckart Henning: Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung, 13. überarbeitete Auflage, Rothenburg ob der Tauber 2006, ISBN 3-7686-1065-9.
- Junkers, Günter: Zivilstandsregister - Personenstandsregister. In: Computergenealogie 1/2013
Fußnoten[Bearbeiten]
<references/>