GOV-Daten Evangelische Landeskirche Anhalts: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. Februar 2014, 08:27 Uhr
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GenWiki & GOV[Bearbeiten]
Organisation[Bearbeiten]
Die kleinste organisatorische Einheit der EKA ist die Kirchengemeinde gem. Gem. VELA_1997[RQ 1] § 1
Die EKA ist eine unierte Kirche die aus lutherischen und reformierten Gemeinden hervorgegangen ist. Gem. VELA_1997[RQ 1] Präambel
Das Pfarramt steht für eine einzelne Kirchengemeinde oder für mehrere Kirchengemeinden. Gem. VELA_1997[RQ 1] § 5
Der räumliche Bezirk des Pfarramts ist die Parochie. Gem. VELA_1997[RQ 1] § 5
Verbinden sich Kirchengemeinden, die nicht demselben Pfarramt angehören, bilden sie einen Parochialverband. Gem. VELA_1997[RQ 1] § 7, gem. VELA_2011[RQ 2] lautet der Name Gemeindeverband.
Die Kirchengemeinden gehören zu Kirchenkreisen. Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche. Gem. VELA_1997[RQ 1] § 35
Historie der Strukturreformen[Bearbeiten]
Ca. 1878 Gründung der Anhaltinische Landeskirche
1945 Gründung der Evangelischen Kirche Anhalts
7. November 1960 Mitglied der Evangelischen Kirche der Union
1969-1991 Mitglied des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR
ab 27. Juni 1991 Mitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland
Modellierung im GOV[Bearbeiten]
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation[Bearbeiten]
Kirchengemeinde[Bearbeiten]
ist Kirchengemeinde, hat Konfession un, rf oder lu, gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreises“, gehört zu Objekt-ID des „Kirchspiels“, heißt Kirchengemeinde “Kirchengemeindename“,
Kirchenkreis[Bearbeiten]
ist Kirchenkreis, heißt Kirchenkreis „Kirchenkreisname“, gehört zu object_149498, (Objekt der Evangelischen Landeskirche Anhalts),
Pfarramt / Parochie[Bearbeiten]
ist Kirchspiel, heißt Pfarramt „Pfarramtsname“,
Parochialverband /Gemeindeverband[Bearbeiten]
Gem. VELA_1997[RQ 1] lautet der offizielle Name ‘‘Parochialverband‘‘; gem. VELA_2011[RQ 2] ‘‘Gemeindeverband‘‘.
ist Pfarrverband, (?) heißt „Pfarrverbandsname“,
Beziehungen zu Objekten der staatlichen Verwaltung[Bearbeiten]
Staatliche Verwaltungseinheiten können Orte, Dörfer, Gemeinden, Städte sowie Stadtteile, Ortsteile etc. sein. Für Details siehe
bei dem GOV-Objekt der staatlichen Verwaltungseinheit ist folgende Zeile einzufügen:
gehört zu „Kirchengemeinde“, [Objekt_ID der jeweiligen Kirchengemeinde]
Beziehungen zu Gebäuden[Bearbeiten]
Kirche[Bearbeiten]
ist Kirche, steht in Objekt-ID der „Siedlung“, (Ort, Dorf, Stadt (Siedlung)…) repräsentiert Objekt-ID der „Kirchengemeinde“,
Beziehungen zu Archiven[Bearbeiten]
Rechtsquellen [1][Bearbeiten]
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Verfassung der evangelischen Landeskirche Anhalts vom 14. August 1920 zuletzt geändert am 2. Dezember 1997 (VELA_1997). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘
- ↑ 2,0 2,1 [Kirchenverfassung ELKA ] - Verfassung der Evangelischen Landeskirche Anhalts (VELA_2011). Vom 14.8.1920 (GVBl. Anhalt 1920, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes zur Änderung der Kirchenverfassung vom 3.5.2011
Bearbeiter[Bearbeiten]
- ↑ Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschließlich innerhalb dieses Artikels gültig!